Dresden, Berlin, Deutschland (Weltexpress). Der Wahnsinn mit Verweis aufs Wuhan-Virus nimmt für viele kein Ende. Sie halten manche, mehrere oder alle Maßnahmen der zentralen Regierungen in Berlin, Bern und Wien für falsch und die der Provinzfürsten für falscher.
Neuester Schrecken werde in Sachsen verbreiten, dass die Regierung in Dresden als erste in einem Bundesland der BRD am vergangenen Freitag Maskenpflicht befahl. Diese solle ab kommenden Montag gelten. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) verkündete nach der Kabinettsitzung am Freitag in Dresden die flächendeckende Mund- und Nasenschutzpflicht.
Schmackhaft scheinen Kretschmer und Konsorten dem Volk den Maskenbefehl mit der Rückname beziehungsweise Lockerung einiger Verbote zu machen. In der „Frankfurter Allgemeine“ (17.4.2020) teilt Stefan Locke unter dem Titel „Corona-Krise: Sachsen beschließt als erstes Bundesland Maskenpflicht“ dazu mit: „Ab Montag soll in Sachsen zugleich das Verbot fallen, die eigene Wohnung ohne triftigen Grund zu verlassen, heißt es in dem Kabinettsbeschluss. Darüber hinaus seien auch wieder Tagesausflüge in Naherholungsgebiete wie das Erzgebirge oder die Sächsische Schweiz erlaubt. Anders als zunächst angekündigt wird der Freistaat jedoch Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten und Zoos bis mindestens 4. Mai geschlossen halten. Garten- und Baumärkte sowie Einzelhandelsgeschäfte bis 800 Quadratmeter Fläche sollen allerdings nach vier Wochen Zwangspause wieder öffnen dürfen.
Eine Lockerung stellte Kretschmer zudem bei Gottesdiensten in Aussicht; so sollen ab Montag in Kirchen, Synagogen und Moscheen maximal 15 Personen unter Beachtung der Abstandsregeln zusammenkommen dürfen.“
Thomas Fischer macht in „Bild“ (18.4.2020) unter der Überschrift „Mundschutz-Pflicht ab Montag auch für Kinder – Welche Strafe Masken-Verweigerern in Sachsen droht“ darauf aufmerksam, dass „in Bus und Bahn sowie in Geschäften … Mund und Nase bedeckt sein“ müssten. „Ministerpräsident Michael Kretschmer (44, CDU): ‚Das muss keine Maske sein, auch ein Schal oder Tuch sind möglich.'“
Mit anderen Worten seien wohl auch muselmanische Fanschals oder mohammedanische Tücher möglich, beispielsweise in Schwarz mit einer Losung aus der Suren-Suppe. Wer sich nicht ab Montag, 20. April 2020, 0 Uhr, maskiert, der wird womöglich abkassiert. „Nach BILD-Informationen droht bei Verstößen ein Verwarngeld von 50 Euro!“
Dass der eine oder andere das Vermummungsgebot in Sachsen mit Verweis aufs Wuhan-Virus für Wahnsinn hält, das ist verständlich, oder?