Pairs (Weltexpress) – Das Vorgehen der syrischen Behörden gegen Zivilisten bei der Niederschlagung der Prostkundgebungen kommt laut dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) dem Tatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gleich. Das Regime von Bashar al Assad und soll sich dafür vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten.
Meldungen UBI will syrische Behörden vor Haager Strafgericht bringen










