Zitat des Tages: „Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit…“ (Ferdinand Kirchhof, Michael Eichberger und Johannes Masing)

Karlsruhe, Sitz der Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Quelle: Pixabay, Foto: Udo Pohlmann, BU: Stefan Pribnow

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Ferdinand Kirchhof, Michael Eichberger und Johannes Masing kamen als Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe „im Namen des Volkes“ als „1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassngsgerichts am 28.11.2011 einstimmt zu einem Beschluß (BVerfGE  1 BvR 917/09) eines Flugblattes mit der Überschrift „Georg Elser – Held oder Mörder?“ betreffend, daß nach der Premiere des Theaterstückes „Georg Elser – allein gegen Hitler“ am 28.2.2008 im Theater „L.“ in B. „von mehreren unbekannt gebliebenen Männern … an Besucher verteilt und an Kraftfahrzeugen angebracht“ wurde.

In der Begründung heißt es: „Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>; 124, 300 <320>). Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 <7 f.>; 90, 241 <247>; 93, 266 <289>).“

Vorheriger ArtikelEine Reise mit MS Santa Rosa – Logbuch: Kurs Südamerika 2012
Nächster ArtikelJammerschade, sich den großformatigen Wandkalender „Windjammer 2022“ nicht an den Nagel zu hängen