Berlin, BRD (Weltexpress). Das, was Georg Restle vom mit (Zwangs-)Gebühren finanzierten Staatsfunk „ARD/WDR“ auf „X“ (2.5.2025) mitteilte, zitiert Alexej Danckwardt in seinem Beitrag „“Überparteiliche“ ARD fordert AfD-Verbot“ in „RT DE“ (4.5.2025) wie folgt: „AfD jetzt ‚gesichert rechtsextremistisch‘. Eine Entscheidung, die Folgen haben muss, auch für den ÖRR. Eine ‚Gleichbehandlung‘ von Rechtsextremisten verstößt gegen den Programmauftrag. Verfassungsfeinden darf keine Bühne gegeben werden. Nicht in Talks, nicht in der Tagesschau.“

Dazu schriebt Alexej Danckwardt: „Mit anderen Worten: Nicht einmal widersprechen dürfen die „Rechtsextremisten“ der amtlichen „Einschätzung“. Die Obrigkeit hat gesprochen, Widerspruch ist verboten. Und ihren „Programmauftrag“ sehen Restle & Co. ohnehin schon immer darin, die Meinung der Obrigkeit dem Volk zu verkünden.

Nebenbei missbrauchen sie ihre beruflichen Möglichkeiten auch noch dazu, sich selbst über Gebühr Gehör zu verschaffen. Nicht als Informationsdienstleister sehen sie sich, sondern als berechtigt, die millionenfache Reichweite ihrer Arbeitgeber zu missbrauchen, um dem Publikum ihre persönliche Meinung aufzuzwingen. ARD und ZDF als privater Blog der Restles und Bauers, auf dem sie sich erlauben, der Politik Forderungen zu stellen. Alle anderen müssen mit ihrem Account in sozialen Netzwerken vorliebnehmen. Journalismus als gut bezahltes persönliches Privileg ohne Pflichten und Verantwortung?“

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