Nach Angaben des Reifenherstellers Michelin sieht es rechtlich so aus:
Belgien: Hier besteht keine Winterreifenpflicht, Spikereifen sind nicht erlaubt.
Dänemark: In unserem nördlichen Nachbarland gibt es keine Winterreifenpflicht, Schneeketten sind bei entsprechenden Straßenverhältnissen und Spikes in der Zeit vom 1.11. bis 15.4. erlaubt.
Finnland: In dem skandinavischen Land sind Winterpneus von Dezember bis Februar generell geboten.
Frankreich: Winterpneus sind in Frankreich nicht Pflicht, können aber durch Schilder verlangt werden. Gleiches gilt für Schneeketten. Spikereifen sind von November bis März für Autos bis 3,5 Tonnen erlaubt, dann gilt ein Tempolimit von 90 km/h außerorts und 50 km/h innerorts. Ein entsprechender Hinweis muß am Auto angebracht werden.
Großbritannien: Im Vereinigten Königreich gibt es keine Regelung zu Winterreifen, Schneeketten sind nur auf schnee- und eisbedeckter Straße gestattet, Spikes sind erlaubt.
Italien: Winterreifen können für manche Strecken auf der Apenninhalbinsel vorgeschrieben werden. Zur Verwendung von Schneeketten gibt es keine Bestimmungen. Wer Spikes benutzt, darf außerorts nicht schneller als 90 km/h und innerorts nicht schneller als 50 km/h fahren.
Luxemburg: Bei winterlichen Bedingungen müssen im Großherzogtum alle Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein, bei Bussen und Lkw reichen die Antriebsachsen.
Niederlande: (siehe Belgien)
Norwegen: Winterschlappen sind vorgeschrieben, für Touristen jedoch nicht.
Österreich: In der Alpenrepublik besteht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zwischen dem 1. November und dem 15. April Winterreifenpflicht. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von bis zu 5.000 Euro oder ein Fahrverbot. Alternativ kann man mit Schneeketten auf der Antriebsachse fahren. Spikereifen sind für Autos bis 3,5 Tonnen zwischen Oktober und Mai erlaubt.
Polen: Unser östlicher Nachbar verlangt keine Winterreifen.
Schweden: (siehe Norwegen)
Schweiz: Bei den Eidgenossen besteht keine Pflicht zu Winterreifen, dennoch sind sie empfehlenswert, zumal die Vollkaskoversicherung in der Schweiz die Haftung bei falscher Bereifung verweigern kann. Schneeketten und Spikes können durch Schilder vorgeschrieben werden. Spikes sind nur in der Zeit vom 1. November bis 30. April gestattet, nicht jedoch auf Autobahnen. Mit Spikes liegt das Tempolimit bei 80 km/h, mit Schneeketten bei 50 km/h. Ein entsprechendes Höchstgeschwindigkeitszeichen muß am Autoheck befestigt sein.
Tschechien: Hier gibt es eine Winterreifenpflicht zwischen November und März.
Ungarn: Im Magyarstaat müssen Schneeketten im Auto vorhanden sein, ansonsten kann die Einreise verweigert werden.