Wehrpflicht für Doppelstaatler

Berlin (Weltexpress) – Wer neben dem deutschen Pass noch den eines anderen Landes besitzt, ist durch die Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland nicht unbedingt befreit. Er kann zum Wehrdienst von dem Land einberufen werden, dessen Staatsangehörigkeit er zusätzlich innehat.

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