Berlin, Deutschland (Weltexpress). Daß der Lügner und Soze Karl Lauterbach (SPD), der auch als Klabauterbach und Karlatan bezeichnet wird, nicht nur eine Coronalügner ist, das ist wahr und klar. Wahr und klar ist auch, daß er Hand in Hand mit Zero-Covidioten gegen das (Staats-)Volk der zerkleinerten Kleindeutschen Lösung mit dem Kürzel BRD, die seit Bestehen ein Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot ist und lange schon ein Vielvölkerstaat, der nicht erst seit Jahren umgevolkt wird, sondern seit Jahrzehnten, zudem ein Apartheidstaat und Kriegsstaat, vorging.
Der eine oder andere Vorgang wird im Nachgang aufgearbeitet und als ein übler aufgeklärt. Manche sprechen bei den Spritzenschäden, die angeblich gegen Kranzviren, die auch als Coronaviren bezeichnet werden, helfen sollten, von Mord und Totschlag, andere drücken sich vorsichtiger aus. Daß die Verdummten dieser Erde im Allgemeinen und die in der BRD im Besonderen davon nichts oder wenig wissen wollen, das versteht sich von selbst. Den anderen geben wir gernei diese Pressemitteilung zum Lesen mit auf den Weg, die unter dem Titel „Fragwürdige Aussagen des Bundesgesundheitsministers zu Corona-Impfschäden im ‚ZDF heute journal‘ vom 12.03.2023“ am 15.3.2023 im Pressoportal veröffentlicht wurde. Das „ZDF“ gilt Kennern und Kritikern als Staats-TV im Vasallenstaat, Vielvölkerstaat, Apartheidstaat und Kriegsstaat BRD als Teil der Lücken- und Lügenmedien.
WELTEXPRESS dokumentiert wie folgt:
Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf ist mit über 3.000 Erstberatungen und über 750 Mandaten die führende deutsche Kanzlei für die Geltendmachung von mRNA-Impfschäden in Deutschland. Sie hatte sich bereits mit ihrer Pionierarbeit in der Aufarbeitung des VW-Dieselabgasskandals einen Namen gemacht.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei haben sich seit Beginn der Pandemie intensiv mit dem Thema mRNA-Impfstoff beschäftigt und sind Pionier bei der Aufarbeitung der „mRNA-Impfschäden“ nach „Corona-Impfung“. Sie hat bereits weit über 100 Klagen gegen die Hersteller eingereicht. Gründungspartner Tobias Ulbrich leistete einen wichtigen Beitrag zu dem Einspieler zum Thema, auf den das Interview mit dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach folgte.
Umso erstaunter zeigen sich die Partner Dr. Rogert und Ulbrich im Hinblick auf die Ausführungen des Gesundheitsministers zu wesentlichen Aspekten der Impffolgen.
Zum einen geht es den Anwälten dabei um die Einschätzung der Häufigkeit von Impfschäden. Minister Lauterbach ging von einer Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen von 1:10.000 aus. Die Rechtsanwälte wiesen in diesem Zusammenhang auf mehrere Fakten hin, die diese Annahme fragwürdig erscheinen lassen: Das Paul-Ehrlich-Institut, dessen oberster Dienstherr der Minister ist, hatte bereits am 04.12.2022 331.500 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen (Quelle: https://ots.de/KMsEX9 ). An anderer Stelle gibt das PEI eine Häufigkeit von 3:10.000 an (das sind dreimal so viele Fälle wie der Minister angab). Das PEI schätzt zudem die Untererfassung durch die Melderate mit 1,92 Fällen/1.000 Impfungen ein.
In dem Interview spricht der Minister auch die Zahlen der Europäischen Arzneimittelaufsicht EMA an. Dort sind zum 09.09.2022 für die EU 2.075.283 Personen mit Verdachtsfällen auf Impfnebenwirkungen gemeldet worden. Die EU hatte Anfang des Jahres 2022 ca. 446,8 Mio. Einwohner. Demnach sind ca. 0,5 % der gesamten EU Bevölkerung mit (gemeldeten) Verdachtsfällen konfrontiert. Rechtsanwalt Ulbrich: „Man muss daher davon ausgehen, dass die tatsächlichen Zahlen um ein Vielfaches höher sind als die gemeldeten Zahlen. Das liegt unter anderem daran, dass es keinen finanziellen Anreiz für Ärzte gibt, Impfschäden zu melden. Zudem haben die Ärzte schließlich oft selbst das Vakzin verimpft. Das muss dem Minister selbstverständlich bekannt sein.“
Ein wesentliches Indiz, wie hoch die Zahlen tatsächlich seien, kann man aus einer Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entnehmen (BT-Drucks. 20/2567 vom 05.07.2022), teilt der Anwalt weiter mit. Diese teilte mit, dass Vertragsärzte 2021 2.478.526 Patienten mit Impfnebenwirkungen nach Covid 19-Impfung abgerechnet hätten. In dieser Zahl sind die Privatversicherten nicht enthalten. „Von seltenen Fällen kann man demnach nun wirklich nicht sprechen“, macht der Anwalt deutlich.
Schlichtweg falsch sei des Weiteren die pauschale Behauptung des Ministers, die (gesetzlichen) Krankenkassen würden die Kosten für die Therapierung und Behandlung von Impfschäden übernehmen, so der Anwalt weiter. Aus der täglichen Praxis berichten beide Anwälte, dass dem regelmäßig nicht so sei. Vielmehr hätten viele Mandanten mittlerweile beträchtliche Schulden aufgehäuft, weil ihre Krankenkasse die teuren Behandlungen eben nicht übernehme. Besonders perfide dabei sei, dass die Krankenkassen sich teilweise darauf beriefen, dass die Impfung freiwillig gewesen sei und dass eine Drittschädigung vorliege, weshalb man sich an den Schädiger halten müsse, erläutern die Anwälte weiter.
„Weder die immunologische Diagnostik zur Feststellung von PostVac wird übernommen noch eine Immunadsorption und ebenso wenig eine Apherese. Dasselbe gilt für die Entfernung der Autoimmunüberreaktion durch Bildung der Anti-Idiotype-Antibodies mit Rituximab. Auch Labortests, die zwischen LongCovid und PostVac unterschieden, zahlt keine Krankenkasse“, wird Rechtsanwalt Ulbrich konkret.
Dass der Minister vor diesem Hintergrund pauschal behaupte, Krankenkassen würden die Behandlung der Gesundheitsschäden übernehmen, obwohl das sehr häufig nicht der Fall sei, wird von den Anwälten mit Unverständnis aufgenommen.
Besonders erstaunt zeigen sich die Anwälte darüber, dass nach Aussage des Ministers der Staat hafte und das vermutlich auch gut so sei, weil den Geschädigten dadurch lange Verhandlungen und Prozesse erspart blieben.
„Nach jetzigem Stand übernimmt der Staat keine Haftung sondern stelle lediglich den Hersteller von dessen Haftung frei. Das bedeutet aber doch nicht, dass dem Geschädigten dadurch einfacher oder schneller eine Entschädigung zukomme. Vielmehr hat sich der Staat durch die vertraglichen Regelungen mit dem Hersteller auf dessen Seite geschlagen, wodurch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller zusätzlich erschwert wird“, stellt der Anwalt die Rechtslage klar.
Dr. Rogert fügt hinzu: „Ich habe den Minister aufgrund seiner Aussage im ZDF heute journal bei Twitter öffentlich dazu aufgefordert, die Haftung der Bundesrepublik Deutschland auch amtlich anzuerkennen. Bis dato warte ich auf eine Antwort des Ministers.“
Rechtsanwalt Ulbrich gibt zu bedenken: „Da die Bundesrepublik Deutschland nach dem Vertrag mit dem Hersteller die Anwälte des Herstellers aussucht und bezahlt, Sachverständige vergütet und Gerichtskosten einzahlt, muss das Bundesgesundheitsministerium vortrefflich über den Stand der Klageverfahren informiert sein. Wirtschaftlicher Gegner der Geschädigten ist durch diese unsägliche Vertragskonstellation die Bundesrepublik Deutschland und lediglich rechtlicher Gegner der Pharmazeutische Hersteller.“
Die Anwälte geben an, ein deutliches Wachstum an Mandatsanfragen und Mandaten zu dem Impfschadensthema zu verzeichnen. Anwalt Ulbrich gibt sich kämpferisch: „Wir stehen für die Interessen unserer Mandanten in bekannter Manier voll ein. Volkswagen kann ein Lied davon singen. Wir haben schon weit über 100 Klagen gegen BioNtech oder Moderna eingereicht und es werden Hunderte folgen. Es kann nicht angehen, dass trotz fehlgeschlagener vorklinischer und aufgrund der sog. „Pfizer-Paper“ fragwürdiger klinischer Studien Impfstoffe im Verkehr sind, die nach wie vor schwerste gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen. Impfgeschädigte werden von dem Bundesverdienstkreuzträger und BioNtech-Milliardär Sahin im Regen stehen gelassen“.