Was muss auf der Umweltplakette stehen?

Nun gehen aber die Meinungen auseinander, ob die gegenwärtige Nummer tatsächlich verzeichnet sein muss. Denn in der Vorschrift, die Aussehen und Inhalt der Plakette regelt, steht nichts darüber, wie der Kölner Polizeihauptkommissar Bernd Hupperts in der Zeitschrift „Polizei, Verkehr, Technik“ (pvt) schreibt.

Trotzdem muss man damit rechnen, dass man zahlen muss, wenn man nach einem Kennzeichenwechsel die Änderung auf der Umweltplakette vergißt. Wird das von einem Polizisten entdeckt, kann es einem passieren, so Hupperts, dass er ein Bußgeld von 40 Euro verhängt. Oder auch nicht.

Die Gerichte sind sich nämlich nicht einig, ob das Fehlen des aktuellen Kennzeichens auf der Umweltplakette eine Ordnungswidrigkeit mit der Folge eines Bußgeldbescheides darstellt oder nicht. Das Amtsgericht Frankfurt bejaht diese Frage, aber das Amtsgericht Augsburg verneint sie.

Klarheit wird es wohl erst nach einem höchstrichterlichen Urteil geben.

kb

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