Berlin, Deutschland (Weltexpress). An mehr oder minder 100 Standorten wird weltweit an einer Entwicklung eines Impfstoffes gegen Covid-19 gearbeitet. Die einen bemühen sich mehr, die anderen weniger. Hier und dort werden Erfolge vermeldet. Angeblich seien, so wird es von Männern und Frauen der Weltgesundheitsorganisation (WGO), die sich weniger in den Händen von Völkern oder Staaten als vielmehr in den Händen von Kapitalisten wie Bill Gates befinden, gesagt und geschrieben, schon zwei Hände voll davon in der Phase der Prüfung befänden.
In der BRD befindet sich ein Stollf BioNTech SE mit Sitz in Mainz in der klinischen Prüfung befindet. Dazu teilt das „Presseportal“ (DPA-Faktenchef, 18.5.2020) unter der Überschrift „Veränderung von Erbgut durch Impfstoff-Bestandteile quasi ausgeschlossen“ mit, dass diese Kapitalgesellschaft „wie einige andere mit einem mRNA-Impfstoff. mRNA bedeutet Messenger-Ribonukleinsäure“ arbeite: Weiter heißt es: „Eine derartige Impfung funktioniert nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), des deutschen Bundesinstituts für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, folgendermaßen: Ein mRNA-Impfstoff enthält Teile des Erbmaterials des Virus, darunter Baupläne für ein bestimmtes Protein oder dessen Teile. Wenn diese genetische Information in einige wenige Körperzellen des Geimpften gelangt, werden im Körper entsprechende Proteinstrukturen des Virus hergestellt. „Das Immunsystem reagiert auf diese gebildeten Proteine und bildet Abwehrstoffe (…) dagegen“, so das PEI. Bei einem späteren Kontakt der geimpften Person mit dem Sars-CoV-2-Erreger könne das Immunsystem die Struktur des Proteins erkennen und das Virus gezielt abwehren und bekämpfen.
Aber kann die mRNA auch das menschliche Erbgut beeinflussen, das in Form von DNA gespeichert ist? Grundsätzlich besteht die Aufgabe der mRNA darin, Informationen aus dem Zellkern in andere Bereiche der Zelle zu transportieren. Dort werden Proteine nach dem genetischen Code, der von der mRNA übermittelt wird, gebildet. Danach stirbt die mRNA wieder ab. Sie wird erneut gebildet, wenn wieder ein bestimmtes Protein benötigt wird.
Tugce Aktas, Gruppenleiterin am Max-Planck-Institut für molekulare Genetik, erklärt der Deutschen Presse-Agentur (DPA), dass es zwar die Möglichkeit gebe, dass eine genetische Information der RNA in die DNA gelange. Die Wahrscheinlichkeit für diesen Vorgang – reverse Transkription genannt – gehe hier jedoch quasi gegen Null. Es sei zudem noch unwahrscheinlicher, dass diese Information auf die Keimdrüsen übertragen und so an die nächsten Generationen vererbt werde.
Tatsächlich dürfen Frauen, die gerade an einer Studie der Firma BioNTech zur Untersuchung der Sicherheit und Wirkung von Impfstoffen gegen Covid-19 teilnehmen, zum Zeitpunkt der Studie nicht schwanger sein – und auch nicht schwanger werden. Gebärfähige Frauen müssen sich deshalb bereit erklären, während der Studie und bis 60 Tage nach Erhalt der letzten Impfung ‚zwei hochwirksame Formen der Empfängnisverhütung zu praktizieren‘, wie in einem Eintrag im EU-Register für klinische Versuche vom 14. April 2020 nachlesbar ist. Auch Männer, die an der Studie teilnehmen, müssen ‚mit ihrer Partnerin im gebärfähigen Alter (…) eine hochwirksame Form der Empfängnisverhütung praktizieren‘.
Nach Angaben der Sprecherin des PEI dient diese Vorsichtsmaßnahme dazu, dass in frühen Phasen einer klinischen Prüfung eine Schwangerschaft ausgeschlossen wird, da erst Erfahrungen zur Verträglichkeit gesammelt werden. Dies hat also nichts damit zu tun, dass durch die Impfung angebliche Erbgutschäden an nachfolgende Generationen weitergegeben würden, wie es der Autor des Posts behauptet.
Auch in einigen weiteren Studien, die derzeit zu Sars-CoV-2 durchgeführt werden und im EU-Register aufgeführt sind, dürfen Frauen nicht schwanger sein oder werden. In einigen davon wird kein Impfstoff getestet, sondern beispielsweise eine bestimmte medizinische Vorgehensweise oder Behandlung.“
Dr. Wolfgang Wodarg ist der Auffassung, dass „die geplanten Impfungen … uns genetisch“ verändern würden. Auf seiner Heimatseite wodarg.com teilt er aktuell im Weltnetz unter Berufung auf die WG vom 27.5.2020 mit, dass „unter den zehn bereits in klinischer Prüfung befindlichen Covid-19 Impfstoffen … vier Kandidaten“ seien, die eine „rekombinante RNA“ enthielten“ und ein Kandidat“, der eine „DNA-Plasmide“ enthält. „Dabei werden unterschiedliche Technologien zur Einbringung des rekombinanten genetischen Materials in die menschlichen Zellen angegeben.
Rekombinante RNA, welche in die menschlichen Zellen eingebracht wird, verändert dort die genetischen Prozesse und ist sehr wohl auch als genetische Modifizierung der Zelle bzw. des Organismus einzuordnen, denn genetische Modifizierung beschränkt sich eben nicht auf eine direkte Veränderungen der DNA.
Menschen werden durch diese ‚Impfungen‘ also genetisch modifiziert, auch wenn der Gesetzgeber bei der Definition von GMOs (1) die Anwendung dieser Bezeichnung für Menschen selbst ausgenommen hat.
Das ist zur Vermeidung menschenrechtlicher Widerstände geschehen, obwohl gleiche Eingriffe bei Tieren zu diesem Etikett führen würden. Auch Menschen werden ja in besonderen Fällen bereits genetisch verändert. Solche Veränderungen laufen als ‚Gentherapie‘ und sind gesetzlich mit hohen Hürden versehen (z.B. Zolgensma).
Weiterhin besteht bei genetischen Modifizierungen immer das Risiko, dass diese auch die Keimzellen einbeziehen könnten. Eine Keimbahnveränderung, also vererbbare genetische Modifikationen sind menschenrechtlich bisher tabu. Die Teilnehmer an der klinischen Erprobung der neuen genetischen ‚Impfstoffe‘ müssen sich deshalb auch zu strengen Maßnahmen der Schwangerschaftsverhütung verpflichten.
Bei den durch Panikmache uns aufgedrängten ‚Gen-Impfungen‘ hat außerdem eine Lobby rechtzeitig dafür gesorgt, dass die geplanten Massenimpfungen mit rekombinanten Erbinformationen schon zur Verbesserung der Akzeptanz nicht als ‚Gentherapie‘ bezeichnet werden, obwohl sie es natürlich sind.“
Anmerkungen:
(1) Gentechnikgesetz: Gentechnisch veränderter Organismus (GVO), englisch GMO für enetically modified organism. Ein GVO ist ein Organismus, mit Ausnahme des Menschen, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt.
(2) EU Richtlinie 2009/120, 2.1 Gentherapeutikum: Unter einem Gentherapeutikum ist ein biologisches Arzneimittel zu verstehen, das folgende Merkmale aufweist:
a) Es enthält einen Wirkstoff, der eine rekombinante Nukleinsäure enthält oder daraus besteht, der im Menschen verwendet oder ihm verabreicht wird, um eine Nukleinsäuresequenz zu regulieren, zu reparieren, zu ersetzen, hinzuzufügen oder zu entfernen.
b) Seine therapeutische, prophylaktische oder diagnostische Wirkung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der rekombinanten Nukleinsäuresequenz, die es enthält, oder mit dem Produkt, das aus der Expression dieser Sequenz resultiert.
Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind keine Gentherapeutika.
Zu GMOs und weiteren verwandten Themen hat Wolfgang Wodarg für den Europarat und den Bundestag gearbeitet.