Schlagworte Ebner Stolz Mönning Bachem
Schlagwort: Ebner Stolz Mönning Bachem
Zum Jahresbeginn Ordner und Belegberge entrümpeln – Privatleute dürfen dem Finanzamt...
Berlin (Weltexpress) - Den Jahresanfang 2011 nutzen wieder viele Bürger zu einer privaten Inventur. Belegstapel sortieren, Ordner entrümpeln und Überflüssiges entsorgen. Doch allzu großer Eifer kann sich im Nachhinein rächen, denn für das Finanzamt müssen eine Reihe von Unterlagen aufbewahrt werden. Gewerbetreibende und Freiberufler müssen beispielsweise ihre Geschäftsunterlagen wie Bilanzen, Rechnungen und sonstige Buchungsbelege zehn Jahre lang vorrätig halten. Auch Hausbesitzer, Mieter und Personen mit hohem Einkommen müssen besondere Vorschriften beachten, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin zum Start ins neue Jahr hinweist.
Steuersünder gehen seltener straffrei aus
Berlin (Weltexpress) - Eine Selbstanzeige beim Finanzamt ist wegen der Nachzahlung plus üppiger Zinsen meist teuer. Die dafür gewährte Straffreiheit gibt es künftig schwieriger.
Fiskus erlaubt private Reisen – Die Kosten einer eine Dienstreise lassen...
Berlin (Weltexpress) - Berufstätige können die Flug-, Fahrt- und Übernachtungskosten auch dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, wenn eine Geschäftsreise auch für die Freizeit oder Urlaub genutzt wird. Das gelingt sogar bei einem Aufenthalt im Ausland an touristisch attraktiven Orten, sofern sich die angefallenen Aufwendungen der Reise nach einem nachvollziehbaren Verhältnis in privat und beruflich aufteilen lassen. Nach einem aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) gelingt das in allen offenen Fällen, also möglicherweise auch noch für den Urlaub 2007, wenn in diesem Rahmen eine Fachmesse oder ein Geschäftskunde aufgesucht wurde (Az. IV C 3 - S 2227/07/10003 :002). Auf diese neue steuerliche Gestaltungsfreiheit weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hin.
Bei Spenden greift das Finanzamt unter die Arme – Besonders in...
Berlin (Weltexpress) - Die Spendenbereitschaft der Deutschen ist trotz oder gerade wegen der Wirtschaftskrise ungebrochen. Dabei fließen die meisten Gelder in der Zeit von Mitte November bis Ende Dezember. Die Wohltätigkeit wird auch vom Fiskus unterstützt, denn Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke sind bis zu einer gewissen Höhe als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar, jetzt sogar bei Spenden ins EU-Ausland. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hin.
Hochzeit am runden Datum mit Steuervorteilen
Berlin (Weltexpress) - Am 9.9.2009 herrscht bei den Standesämtern Hochbetrieb, weil sich viele Paare an diesem runden Datum ihr Ja-Wort geben und in den Hafen der Ehe einlaufen wollen. Mit Blick auf den Fiskus lohnt sich diese Entscheidung, denn es gibt dann rückwirkend für das gesamte Jahr 2009 noch den günstigen Splittingtarif. Den erhalten Ehepaare allerdings auch, wenn sie erst an Silvester 2009 heiraten. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem Berlin hin.