Berlin, Deutschland (Weltexpress). Ist der Iraker ein Irrer oder ist er ein Islam-Terrorist? Für diejenigen, die den dringend tatverdächtigen Grenzstürmer und Geldgräber, der angeblich vor 30 Jahren in Bagdad geboren worden sei und als Iraker in der BRD geduldet wird, für einen Irren halten, ist nachstehende Information aus der „Bild“ Gewicht in der Waagschale.
In der „Bild“ (20.8.2020) wird über Sarmad A. unter „Autobahn-Terrorist Sarmad A. – Mit Schreien riss er die Nachbarn aus dem Schlaf“ mitgeteilt, dass Nachbarn berichtet hätten, dass der Mann mehrfach aggressiv aufgefallen sei. „Bild“-Reporter Peter Wilke berichtet vor dem Haus, in dem Sarmad A. zuletzt wohnte, stehend, dass er „immer wieder mit lauten Schreiben und Rufen Nachbarn aus dem Schlaf gerissen“ habe. Sarmad A. solle „gewaltbereit und aggressiv“ aufgefallen sein.
Am Tat des Terror-Anschlags sei Sarmad A. „ganz aufgebracht, verwirrt … über die Straße lief. Er trommelte wie im Wahn auf Autodächer und schrie laut herum“, gibt Wilke Wortmeldungen wieder. Polizisten waren deswegen am Dienstag zwei Mal im Einsatz, konnten den Irren oder Terroristen „aber nicht auffwinden“.
Der fuhrt dann über die Berliner Stadtautobahn und verletzte sechs Menschen, drei schwer. Im „Merkur“ (20.8.2020) wird unter der Überschrift „Er rief ‚Allahu akbar‘ – Anschlag in Berlin: Motorrad-Jäger soll kurz zuvor in Kiez randaliert haben – ein Opfer auf Intensivstation“ berichtet, dass „ein schwer verletzter Feuerwehrmann weiter auf einer Intensivstation behandelt“ werde. „‚Sein Zustand ist ernst, wir sind in Gedanken bei ihm und hoffen das Beste‘, sagte ein Feuerwehrsprecher am Donnerstagmorgen der dpa.“
Der Feuerwehrmann sei in ein „künstliches Koma“ versetzt und noch „in der Nacht notoperiert“ worden.
Im „Merkur“ wird darauf hingewiesen, dass „der Tatverdächtige .. nun vorerst im Maßregelvollzug, dem Haftkrankenhaus“, sitze. „Dies hatte ein Haftrichter wegen psychischer Auffälligkeiten am Mittwochabend entschieden. Gegen den Angreifer werde wegen versuchten Mordes ermittelt. Der Mann, der in Deutschland geduldet ist, habe sich bislang nicht geäußert, hieß es.“
Dass ein mutmaßlicher Täter nur allzu gern vorschnell als irre und damit unzurechnungsfähig dargestellt wird, das kennt man. Und wer das kennt und Verwirrtheit ins Spiel bringt, der tut das in der Regel mit dem Frage der Schuldfähigkeit geht es vor Richtern zu wie vor Fleischern. Da darf es gerne mal ein bisschen mehr sein. Das Strafgesetzbuch kennt nämlich vier Stufen:
Die Zurechnungsfähigkeit ganz und gar, die volle Schuldfähigkeit bedeutet, die verminderte Schuldfähigkeit, die bedingte Schuldfähigkeit, für die der 30-Jährige schon zu alt sein dürfte, denn sie wird gerne bei jugendlichen Tätern ins Feld geführt und die absolute Unzurechnungsfähigkeit. Unzurechnungsfähig seien Kinder bis zum 14. Lebensjahr und psychisch oder seelisch Gestörte, wobei die Störung ein erhebliches Ausmaß erreicht haben muss. Auch Schwachsinn und Bewusstseinsstörungen zählen dazu oder der Vollrausch.
Kenner und Kritiker halten des Islam für Schwachsinn. Dass das Bewusstsein derjenigen, die die Einbildungskraft, auch Glauben genannt, für diesen Unfug und dieses tollwütige Treiben aufbringen, gestört ist, das wissen wir. „Weil sie in einer Welt leben, die jenseits der wirkliche liegt, weil also die Einbildungskraft ihr Herz und ihr Kopf ist, so greifen sie, in der Praxis unbefriedigt, notwendig zur Theorie, aber zur Theorie des Jenseits, zur Religion“, schreib Karl Marx am 10. Mai 1842 in der „Rheinischen Zeitung“. Auch der Islam ist – frei nach Marx – „das Opium des Volkes“. Dennoch würde mein Marx nie behaupten, dass diese Religiösen im Vollrausch handeln würden, unschuldig seien und nicht bestraft werden dürften. Im Gegenteil ist „der Kampf gegen die Religion … mittelbar der Kampf gegen jene Welt, deren geistiges Aroma die Religion ist“. Dieser Kampf ist auch mit der vollen Härte des bürgerlichen Rechtsstaates zu führen, auf dessen Stühlen Damen und Herren mit jenseitiger Einbildungskraft und diesseitiger Blindheit sitzen wie auf heiligen in kummervollen Kammer allgemeinen Klagens.
Pfaffen, Rabbinern, Muftis und Mullahs sei mit Marx gesagt: Die Kritik der Religion ist „im Keim die Kritik des Jammertales, dessen Heiligenschein die Religion ist“ (Man studiere mehr als nur die Marxschen Einleitung zu „Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie“; in: „Deutsch-Französische Jahrbücher“ 1844, Seite 71f.). Die von Pfaffen, Rabbinern, Muftis und Mullahs Verwirrten sind alle irre, aber nicht alle sind Terroristen. Die Irren muss man Irre nennen und die Terroristen Terroristen. Achtung: Dabei kommt es zu Überschneidungen.
Anmerkungen:
Sie auch „Allahu akbar auf der A100 – Der mohammedanische Attentäter von der Berliner Stadtautobahn – Sarmad A., nur ein irrer Iraker oder ein islamischer Terrorist?“ von Stefanie Weiss und „Irre und Iraker auf der Autobahn – Islamischer Anschlag in der Migrantenmetropole Berlin?“ von Horst-Udo Schneyder.