Sie antworten nicht, wir fragen trotzdem – Ein Literaturbericht vom 12. Genossenschaftskongress

Geladen werden Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Mitarbeiter »mit besonderem Verantwortungskreis« von Wohnungsgenossenschaften. Die Teilnahme an der eintägigen Konferenz kostet 468 Euro, für Mitglieder des BBU ganze 390 Euro. Das dürfte die Teilnahme für einfache Mitglieder oder gewählte Vertreter ausschließen. Die gehören ohnehin nicht zur Zielgruppe. Die Veranstaltung läuft auf Erfahrungsaustausch und Schulung von Vorständen, Aufsichtsräten und höheren Angestellten hinaus. So hatte der Autor in der jungenWelt vom 8.12.2011 über den 11. Genossenschaftskongress berichtet. Zudem hatte er über mieter- und mitgliederfeindliche Instruktionen der Justiziarin des BBU, Sabine Degen, informiert, denen zufolge Mietminderung von Mitgliedern im Wiederholungsfalle zum Ausschluss aus der Genossenschaft und zum Verlust des Wohnrechts führen können. Weil: nach der Mustersatzung des Gesamtverbands der Wohnungswirtschaft GdW die Nutzung einer Genossenschaftswohnung ausschliesslich oder in erster Linie Genossenschaftsmitgliedern vorbehalten ist.

Eine erneute Akkreditierung zum 12. Genossenschaftskongress am 13. Dezember 2012 jedoch schlug fehl: der Autor berichte nicht für eine Fachzeitschrift oder eine Tageszeitung mit Immobilienteil. Es würden vorrangig Journalisten »mit ausgeprägtem immobilienwirtschaftlichem Hintergrund« berücksichtigt.

Da konnte auch Maren Kern, in Personalunion Vorstand des BBU und der BBA, trotz Ersuchens der Redaktion jungeWelt nicht behilflich sein.Das Verfahren war längst Routine und der Autor mit der gleichen Begründung bereits im April aus der Tagung »Lebenslanges Wohnen« und im September aus der Tagung »Energieeffizienz in der Wohnungswirtschaft« – nach vorheriger schriftlicher Bestätigung – wieder ausgeladen worden. Hühneraugen tun eben weh.

Immerhin zeigte der Geschäftsführende Vorstand Hans-Michael Brey großzügiges Entgegenkommen und stellte die Manuskripte der Vorträge zur Verfügung. Daraus können wir den konzipierten Inhalt entnehmen.

Die Methode hat freilich einen Haken: es fehlt das Wichtigste – die Möglichkeit zur Nachfrage. Machen wir also aus der Not eine Tugend, verfassen einen Literaturbericht und notieren die Fragen, die offen bleiben mussten.

Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Grundsatzreferat von Jürgen Keßler, Direktor des Forschungsinstituts für Deutsches und Europäisches Immobilienwirtschafts- und Genossenschaftsrecht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Sein Thema: »Nach der Reform ist vor der Reform – zur aktuellen Diskussion über eine Novellierung des Genossenschaftsgesetzes.« Keßler diskutierte die Frage, ob nach der »Reform« des Genossenschaftsgesetzes im Jahre 2006 erneuter Reformbedarf besteht: im Prinzip ja. Unmittelbarer Anlass waren Anträge der Fraktionen der SPD, der LINKEN und der Grünen im Bundestag. Sie laufen darauf hinaus, die Bundesregierung mit Änderungen oder gar einer Novellierung des Gesetzes zu beauftragen. Ihr kleinster gemeinsamer Nenner ist die Förderung von Klein- und Kleinstgenossenschaften sowie der Schutz der Genossenschaftsanteile der Genossen im Falle einer Privatinsolvenz. DIE LINKE zielt darüber hinaus auf volkswirtschaftliche Effekte ab, wie den Schutz der Agrargenossenschaften vor ihrer Diskriminierung durch die europäische und deutsche Agrarpolitik, mit dem Ziel der Stabilisierung ländlicher Regionen und der Sicherung von Arbeitsplätzen, auf die Entwicklung regionaler Wirtschaftskreisläufe, auf die Förderung von Genossenschaften zur Sicherung der sozialen Daseinsvorsorge in ländlichen und dünn besiedelten Räumen, zum Beispiel durch Energiegenossenschaften, und auf die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit für Wohnungsgenossenschaften. DIE LINKE fordert zudem die Stärkung der demokratischen Mitbestimmung der Genossenschaftsmitglieder. Was letztlich erfordert, das 1973 abgeschaffte Recht der Generalversammlung, dem Vorstand geschäftspolitische Weisungen erteilen zu dürfen, wiederherzustellen. Damit machte sich die Fraktion eine Forderung der Initiative »Genossenschaft von unten« in einer Fachkonferenz am 15. November zu eigen, untermauert mit konkreten Vorschlägen zur Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere des unsäglichen Artikels 27, dem zufolge der Vorstand die Genossenschaft »unter eigener Verantwortung leitet«. Die Vorschläge der drei Fraktionen gingen erstmal in die Ausschüsse.

Überraschen konnte Keßler mit der Mitteilung, auch das Bundesjustizministerium erwäge, die Vorstände wieder an die Beschlüsse der Generalversammlung zu binden, wobei das Ministerium noch davor zurückschreckt, dies zwingend in Artikel 27 des Gesetzes festzuschreiben.

Dazu neigt auch Volker Beuthien in seinem Vortrag auf der Genossenschaftswissenschaftlichen Tagung in Wien, zitiert bei Keßler. Er glaubt, diese brisante Frage allein in den Satzungen regeln zu können. Allerdings macht sich Beuthien dafür stark, die Vorstände der Genossenschaften allein durch die Mitglieder wählen zu lassen, die Vorstandsvergütungen in der Generalversammlung offenzulegen und ihre Gehälter und Abfindungen von der Generalversammlung beschließen zu lassen.

Da der Berichterstatter Keßlers Interpretation der fast revolutionär zu nennenden Vorschläge nicht hören konnte, will er hier notieren, welche Fragen er an Keßler gestellt hätte:

Für wie realistisch halten Sie die Vorschläge der Fraktionen, die bisher nur die Meinung der Opposition wiedergeben?

Welche volkswirtschaftliche Bedeutung ist Klein- und Kleinstgenossenschaften (ab drei Mitgliedern) beizumessen? Sind sie für Wohnungsgenossenschaften relevant oder welche Probleme haben normal große Wohnungsgenossenschaften? Welche Förderung brauchen sie?

Wenn Bedarf an der Demokratisierung der Wohnungsgenossenschaften besteht, gilt das Ihrer Kenntnis nach auch für Agrar- Energie-, Wasser- , Konsum- und Kreditgenossenschaften?

Greift es nicht zu kurz, die Vorstände allein in der Satzung an Beschlüsse der Generalversammlung binden zu wollen? Ist es nicht besser, das zwingend im Gesetz zu regeln? Ist dies nicht besonders dringend, um durch Mitsprache der Genossen Tendenzen zur Mietpreistreiberei zu dämpfen? Warum schreckt das Justizministerium davor zurück, das Recht der Generalversammlung wieder im Gesetz festzuschreiben?

Ist mit dem Widerstand der Verbände zu rechnen? Der BBU zum Beispiel lehnt Weisungen der Generalversammlung an den Vorstand ab. Warum räumt man den Verbänden so viel Einfluss ein? Wer hat sie gewählt?

Sehen Sie eine Möglichkeit, die Wege zur Demokratisierung der Genossenschaften in einem Kongreß der Genossenschaftsbasis zu diskutieren?

Ist es nicht an der Zeit, dass sich die Vorstände auf eine sozial verträgliche, preisgünstige Wohnungsversorgung besinnen und ihr Mäzenatentum gegenüber Fußballmannschaften und Sportvereinen aufgeben?

In einem zweiten Vortrag beschäftigte sich Keßler mit Beratungsverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern, mit deren Vergütung oder Aufwandsentschädigungen sowie mit der Pflicht zur Zustimmung der Generalversammlung. Wie die Fraktionen der SPD und der Grünen im Bundestag schlägt Keßler vor, die Haftung der ehrenamtlichen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beschränken.

Dazu wäre zu fragen:

Ist es überhaupt richtig, Beratungsverträge mit Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern zuzulassen? Besteht nicht die Gefahr, dass persönliche Interessen und subjektive Meinungen die Entscheidungen der Genossenschaft beeinflussen? Wird das Ehrenamt zur zusätzlichen Einnahmequelle?

Wenn Vorstände und Aufsichtsräte von der Genossenschaft auf ihre Kosten durch Haftpflichtversicherungen geschützt werden, warum werden nicht auch Vertreter haftpflichtversichert? Gerade ihnen wird von Vorständen und vom BBU mit Bestrafung bei Nichtunterordnung, ausgelegt als »Verletzung der genossenschaftlichen Treuepflicht«, gedroht. Was meinen Sie zu den Ausschlüssen aus Berliner Genossenschaften, bei denen die Vertreter das Prozessrisiko allein tragen müssen? Ist das nicht eine Einschüchterung von Kritikern?

Stets interessant sind Praxisberichte von Genossenschaften, in diesem Falle aus Eisenhüttenstadt, München-West und Berlin. Hier kann der Kongress-Teilnehmer viele Informationen gewinnen. »Sie sind eingeladen,« sagt die Einladung, »während der Vorträge Fragen zu stellen und diese mit den geladenen Experten zu diskutieren. Sie können die Pausen zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen nutzen.« Nun, das müssen wir dem Leser schuldig bleiben.

Bei der Wohnungsbaugenossenschaft Eisenhüttenstadt fordern Kennziffern zu Fragen heraus. Von 1990 bis 2011 ist die Einwohnerzahl der Stadt von 51 000 auf 30 000 gesunken. Der Wohnungsbestand der Genossenschaft sank von 7 200 auf 5 046. Zusätzlich verwaltet sie 800 Wohnungen. Verringerte sich der Bestand durch Abriss? Wurden Wohnungen wegen der Altschuldenhilfe verkauft und werden jetzt von der Genossenschaft verwaltet? Kommt der Schwund zum Stillstand oder geht er weiter? Wie wirkt sich das auf die Lebensqualität der Bewohner aus?

Als Genossenschaft »neuen Typs« präsentierte sich die Genossenschaft Fidicinstrasse 18 e.G. in Kreuzberg. Gegründet 2002, nahm sie die komplette Sanierung des Gründerzeitgebäudes mit 36 Wohnungen in Angriff. Über Mitgliederzahl, Kaufpreis des Hauses, Kapital, Investitionsaufwand, Kredite und Tilgung sowie Fördermittel sagt das Handout nichts aus. Wie viel Eigenanteil muss der Genosse mitbringen? Kann es ein Modell für andere Neugründer sein?

Wenn Sie das wissen wollen, Kollege, gehen Sie los und recherchieren Sie selbst! Sie haben unser Wissen ja nicht bezahlt.

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