
Berlin, Deutschland (Weltexpress). Erinnert sich noch jemand an die sogenannte Schuldenbremse? In Artikel 109 Grundgesetzt steht, dass die maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt ist beziehungsweise alles weitere für den Bundesstaat BRD in Artikel 115 GG präzisiert werde. Eigentlich sollten alle Haushalte, also auch die der Bundesstaaten, gerne Bundesländer genannt, ohne…












