Wien, Deutschland (Weltexpress). Für manche Leute in bergigen und flachen Landen schreibt sich Corona Zensur, doch wenn man das so und nicht anders schreibt, dann schütteln die Massen in den beiden deutschen Republiken den Kopf. Sie verstehen das nicht oder wollen das nicht verstehen, auch wenn man sich allzeit bereit erklärt, das zu erläutern.
Wo Verstehen und Erklären nicht Hand in Hand gehen, da ist das Verändern fern. Bilden Verstehen und Erklären jedoch eine Einheit und das in Zeiten wie diesen, dann ist das genaue Gegenteil der Fall. Dann wird – frei nach Hölderlin -, wenn die Not am größten scheint, schnell gehandelt und das Rettung genannt.
Dass sich frei gewählte Abgeordnete beispielsweise in Dänemark Gesetze ausdenken und/oder darüber abstimmen, wie im Folketing in Kopenhagen am 2. April 2020 geschehen, sodass Richter aufgrund des Gesetzes zur Änderung von Straf-, Rechtspflege- und Ausländergesetz die Strafe für Diebstahl oder Versuchen, durch Betrug staatliche Hilfen gegen die nach einem Coronavirus benannten Krisen zu erhalten, verdoppeln, verdreifachen, ja, vervierfachen, dürfen, das muss man analysieren und kritisieren können und dürfen, wenn man will.
Auch das Heimatseiten im Weltnetz gelöscht werden dürfen, wenn damit Delikte wie Urkundenfälschungen, Betrug oder Handel mit vermeintlichen Medikamenten gegen Covid-19 sowie „Wundermitteln“ (Paragraf 189 des dänischen Strafgesetzes) begangen werden, das ist neu. Die Polizei in Dänemark musste bislang die Sperrung solcher Seiten bei Gericht beantragen; nun kann sie zunächst direkt sperren lassen, muss diesen Schritt aber innerhalb von 24 Stunden bei Gericht prüfen lassen. Warum soll auch Betrug nur eine Minute länger geduldet werden, meinen manche, andere sehen darin die Gefahr, dass aus Polizisten Richter werden, die willkürlich und nach Gutdünken handeln könnten. Wohin das führen kann, das wird im Artikel „In Merkel-Deutschland wird das Grundgesetz mit Füßen getreten oder der totalitäre Staat und der Fall Beate Bahner“ von Horst-Udo Schneyder beschrieben.
Dass „die Coronavirus-Notfallmaßnahmen … nach Ansicht der OSZE nicht zu Einschränkungen der Medienfreiheit führen“ dürften, das wird im „ORF“ (10.4.2020) mitgeteilt. Unter der Überschrift „OSZE: Pandemie rechtfertigt keine Medienbeschränkungen“ wird Harlem Desir, Medienbeauftragte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), zitiert, welcher der DPA in Wien gesagt haben solle: „Man stoppt keine Gerüchte mit Zensur, aber sehr wohl mit einem Zugang zu pluralistischen und unabhängigen Informationsquellen.
Diese Pandemie rechtfertigt nicht die Einführung von Restriktionen für die Medienfreiheit oder die journalistische Tätigkeit aus solchen oder anderen Gründen.
Ich teile die Ansicht, dass man gegen Falschinformationen wie etwa falsche Heilmethoden oder Medikamente vorgehen muss, auch gegen falsche Informationen, die Panik erzeugen können. Aber diese Notfallmaßnahmen sollten nicht die Möglichkeit der Journalisten behindern, über die Pandemie zu berichten – und dazu zählt auch die Veröffentlichung von Informationen, die von verschiedenen Quellen stammen.“
Wohl wahr. Das gilt auch für WELTEXPRESS, in dem verschiedene Personen mit unterschiedlichen Positionen zu Wort kommen. Dazu gehören Autoren wie Kerstin-Bettina Kaiser und Horst-Udo Schneyder, der in in seinem Artikel „Notstand! – Auf der Suche nach dem Ausgang aus der selbstverschuldeten Wirtschaftskrise“ am 11.4.2020 darauf hinweist, dass Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU), der von 1981 bis 1988 Senator in Berlin und von 1988 bis 1989 Bundesminister der Verteidigung der BRD war, die Corona-Gesetze kritisiert. Er hält Teile davon für verfassungswidrig. Scholz wird im „Focus“ mit den Worten „Die Situation, in der wir leben, hat einen notstandsähnlichen Charakter angenommen“ zitiert. Das darf nicht nur gesagt und geschrieben werden, das muss gesagt und geschrieben werden. Punkt.