In Merkel-Deutschland wird das Grundgesetz mit Füßen getreten oder der totalitäre Staat und der Fall Beate Bahner

Das Grundgesetz in einem Buch.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Ja, es ist wieder soweit. Noch nie nach 1945 wurden in deutschen Landen dermaßen Grundrechte mit Füßen getreten, nein, noch nicht einmal in der Deutschen Demokratischen Republik.

In der Bundesrepublik Deutschland des Jahres 2020 nach unserer Zeitrechnung lässt ein Kriminalhauptkommissar erst einmal die Heimatseite von Beate Bahner abschalten.

Wer ist die Frau, der das widerfährt?

Nun, nach eigenen Angaben sei sie Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin im Gesundheitswesen und Fachbuchautorin im Springer-Verlag. In der Tat ist sie auch Autorin, beispielsweise eines Buches, in dem es um das Thema „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ gehe.

Noch ist sie zwar keine WELTEXPRESS-Autorin, aber ein Text von Frau Bahner wurde kürzlich im WELTEXPRESS dokumentiert. Siehe: Dokumentation: „Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!“

Bahner ist die Frau, die nicht nur per Pressemitteilung vom 3.4.2020 eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg ankündigte, sondern „gegen die Grundrechtsverletzungen durch den Corona-Notstand per Infektionsschutzgesetz Verfassungsklage erhob und zum Anmelden von Demonstrationen am Karsamstag aufgerufen hatte, weshalb der Staatsschutz gegen sie ermittelt“, wie Peter Grimm in „Achgut“ (10.4.2020) notiert. Unter der Überschrift „Der Kriminalhauptkommissar schaltet erstmal ab“ hält er fest, dass „ihre Webseite am gestrigen Vormittag plötzlich nicht mehr erreichbar“ gewesen sei. „Ohne Ankündigung oder gar Begründung war sie abgeschaltet worden. Im Nachhinein erhielt Frau Bahner dann ein kurzes Schreiben eines Kriminalhauptkommissars der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg:

‚Sehr geehrte Frau Bahner

Da ich zu keinem Zeitpunkt einen persönlichen Kontakt aufnehmen konnte, teile ich Ihnen auf diesem Wege mit, dass aufgrund der von Ihnen initiierten öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (bundesweite Versammlungen am Ostersamstag um 15 Uhr, trotz Verbotes) die Webseite www.beatebahner.de vorübergehend abgeschaltet wird. Ein entsprechender Antrag wurde der Firma 1&1 Telekommunikation SE übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

(Name), KHK'“

Nun, die Heimatseite von Frau Bahner läuft wieder im Weltnetz, sodass alle, die wollen, können und dürfen an die Datei mit dem Titel „Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist und warum dies der größte Rechtsskandal ist, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat“ kommen. Wegen dieser Erklärung ermittelt die Staatsschutz genannte Politische Polizei. Die hieß einmal Preußische Politische Polizei und auch Geheime Staatspolizei (Gestapo), die wurde im Deutschen Reich unter Oberbefehlshaber Hitler später mit der Kriminalpolizei zur Sicherheitspolizei zusammengelegt. Scheinbar gibt es bei den Hütchenträgern unter Oberbefehlshaberin Merkel reichlich Romantiker.

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