Schiedsrichter in der Zwickmühle – Regelvorgaben für den Strafstoß sind viel zu vage und unlogisch

Eine Pfeife für Schiedsrichter. Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Das war der Aufreger im aufregendsten Pokal-Finale seit langem: Die Szene in der 94. Minute, als Frankfurts Kevin-Prince Boateng im Strafraum bei einem Abwehrversuch Münchens Javier Martinez linken Fuß touchierte … und Schiedsrichter Felix Zwayer auch nach Studium der Videoaufzeichnung bei seiner Entscheidung blieb: Kein Elfmeter, Eckball für die Bayern.

Letztlich gewann der Außenseiter Eintracht Frankfurt 3:1 über die protestierenden Bayern und ihrem unsportlichem Boykott der Siegerehrung.

Über die Fakten hinaus, machte dieser Moment auf eine gravierende Regel-Unzulänglichkeit im weltumspannenden Unterhaltungsgeschäft Fußball aufmerksam: Dass die Regelvorgaben für einen Strafstoß bei einem Foul im Strafraum nicht mit der Bedingung verknüpft sind, dass mit dem regelwidrigem Foul zugleich eine Torchance des Angreifers zunichte gemacht wurde.

Da hat sich die Faustformel in der Praxis sowie in der allgemeinen Wahrnehmung festgesetzt: Foul im Strafraum gleich Elfmeter.

Und so umlagerten nahezu alle Feldspieler des Rekordmeisters München den 36-jährigen Unparteiischen, als jener mit dem Arm zur Ecke wies.

Hinterher war man sich nicht nur beim Verlierer einig, die Angelegenheit sei ein „klarer Elfmeter“ gewesen. Sogar Gegner Boateng gestand, er habe den Spanier getroffen und einen Strafstoß erwartet. Eintracht-Noch-Trainer Niko Kovac, ab der neuen Saison pikanterweise Coach beim Branchenprimus wählte eine Formulierung mit viel Bedacht, um nicht die maßlos enttäuschten Bayern zu verärgern: Ja, für diese Aktion hätte man einen Elfer geben können, ja müssen.

Die Medien schlossen sich dieser eindimensionalen Sicht der Dinge an. Eine Berliner Tageszeitung, die von sich behauptet, meinungsbildend zu sein, meinte, ganz Fußball-Deutschland habe im Gegensatz zum Referee da einen Elfmeter erkannt. Und das Blatt mit den großen Buchstaben titelte gar, ob Zwayer und Fröhlich uns für dumm verkaufen wollten.

Interessanterweise aber teilt rund die Hälfte der Leserkommentare in der Wochenzeitung Die Zeit Zwayers Sicht. So heißt es beispielsweise in einer Zuschrift: Der Schiedsrichter hat bei nüchterner Betrachtung völlig zurecht einen Elfer verweigert, denn der Frankfurter Abwehrspieler hat klar zuerst versucht, denn herannahenden Ball aus dem Strafraum zu „schlagen“! Erst als er bereits ausgeholt hatte (also danach!) kam der linke Fuß des Bayern-Abwehrspielers dazwischen und wurde unglücklicher Weise getroffen: d. h. keine Absicht des Frankfurter Abwehrspielers.

Penalty im Eishockey ist eine klare Sache

Dass ausgerechnet im Fußball, dem wohl massenwirksamsten Sport-Entertainment, die oft entscheidende Strafstoß-Sanktion so vage und unlogisch formuliert ist, bedarf dringend einer Korrektur.

Im Handball beispielsweise zieht das Vereiteln einer Torwurfchance den 7-m-Strafwurf nach sich. Oft verbunden mit einer 2-Minutenherausstellung. Im Basketball weiß jeder Zuschauer, dass ein Foul bei einem Korbwurfversuch mit zwei bzw. drei Freiwürfen geahndet wird. Hinzu kommen die Modifizierungen beim Erreichen von fünf Mannschaftsfouls oder die Bestrafung mit Technischen Fouls. Allerdings sind Freiwürfe im Basketball keine Ausnahmesituation, sondern eher immanenter Bestandteil des Spiels.

Am Klarsten ist wohl die Bewertung von Fouls im Eishockey: Wird eine klare Tormöglichkeit durch ein Foul gestoppt, gibt es den Penalty! Gleichzusetzen mit dem Elfmeter im Fußball.

Eine klare Torchance aber hatte Martinez auf keinen Fall. Er stand mit dem Rücken zum Tor, wie Boateng und wollte den Ball irgendwie unter Kontrolle bringen.

Und so meinte DFB-Schiedsrichter-Chef Fröhlich: „Wir können die Argumentation von Felix Zwayer nachvollziehen. Gleichwohl machen wir uns in der Kommission intensiv Gedanken darüber, ob solche Entscheidungen am Ende in der Öffentlichkeit noch nachvollziehbar sind, da es dort schon eine erdrückende Meinungsmehrheit in Richtung Strafstoß gibt.“

Zwayer bei der WM als Video-Referee

Immobilienkaufmann Zwayer, Jahreseinkommen ca. 180 000 Euro, war bereits mit 28 Jahren in den begehrten Kreis der Bundesliga-Referees aufgenommen worden. Zwischendurch unterlief ihm ein Fehltritt in der Hoyzer-Bestechungsaffäre. Der selbstbewusste und smarte Zwayer hatte zunächst auch Bestechungsgeld angenommen, dann aber zur Aufklärung des Skandals maßgeblich beigetragen. Was ihm eine Strafe und eine zeitweilige Sperre eintrug. Galt er als Protegee der früheren Schiri-Bosse Herbert Fandel und Hellmut Krug, so kehrte er unter Fröhlich in die erste Reihe zurück. Bei der anstehenden Fußball-WM in Russland vertritt er den DFB als einer von 13 Video-Schiedsrichtern.

Beim Pokalfinale schien es ihm ein Bedürfnis gewesen zu sein, auf keinen Fall den erfolgsverwöhnten Bayern einen Promi-Bonus einzuräumen. Das hatte ihm RB Leipzig in der zweiten Pokalrunde gegen den FCB nicht ganz unberechtigt vorgeworfen.

Diesmal aber kamen massivsten Proteste aus den Reihen des FCB. Während Eintracht-Torwart Lukáš Hrádecký ein Lob eigener Art aussprach: „Wenn ich den Felix sehe, dann biete ich ihm ein Bier an.“

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