Rundfunk frei! – Sand ins Getriebe der über Zwangsgebühren finanzierten „Räuberhöhle“ halbstaatlicher Hofberichterstatter

Ein Sandsturm zieht auf! Quelle: Pixabay, Foto: amazingsd

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Wellen der Wut würden auf die Lügen- und Lückenpresse schlagen, vor allem auf die über Zwangsgebühren finanzierte halbstaatlichen Hofberichterstatter. Das behaupten Millionäre Thomas Buhrow, der vom sogenannten Rundfunkrat, dem Zentralorgan wichtiger Interessenvertreter, darunter Gewerkschaftsfunktionäre, Frauenverbände, Kirchenfürsten sowie Mitglieder und Mandatsträger von Parteien. Vertreten werden die Oberschicht der politisch, wirtschaftlich oder gesellschaftlich einflussreichen Klassen der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Das Volk hat wie immer nichts zu sagen.

Das Volk muss zahlen. Zwangsgebühren. Für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die BRD-Sender sind die fettesten Rundfunkanstalten der Welt. Dort laufen Jahr für Jahr Milliarden über die Konten und Kassen. Dass ihre Oberbosse Millionäre sind, das wundert wenig.

Die wollen seit Monaten mindestens drei Milliarden Euro mehr „für die Beitragsperiode ab 2021“.

Als Eintreiber fungiert der ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service, der aus der Gebühreneinzugszentrale hervorging. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gilt als „nicht rechtsfähige Gemeinschafts­einrichtung der in der Arbeits­gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten der Bundes­republik Deutsch­land (ARD) zusammen­geschlossenen Landesrund­funkanstalten, des ZDF und des Deutschland­radio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunk­beiträge nach dem Rund­funk­beitrags­staatsvertrag“ und überweist die eingezogenen Gelder „an die Landesrundfunkanstalten der ARD, an das ZDF, an das Deutschlandradio sowie an die 14 für die Aufsicht des privaten Rundfunks zuständigen Landesmedienanstalten weiter“, wie es auf „Wikipedia“ heißt.

Möglichst viele Gebührenzahler werfen Sand in das Getriebe von ARD und ZDF. Damit das Zwangssystem existenzielle Probleme bekommt!

Ein Zwangsgebührenzahler muss derzeit monatlich 17,50 Euro überweisen. Abgebucht wird jeweils der Beitrag für drei Monate, also 52,50 Euro. Kommen die über 3 Milliarden hinzu, würde sich der monatliche Betrag auf knapp 20 Euro erhöhen, das wären also beinahe 60 Euro pro Quartal.

„Hallo Meinung“ schlägt nun vor, dass die Einzugsermächtigung für den Lastschrifteinzug „sofort“ zu „widerrufen“. „Das ist gleich der erste Zahn, den wir dem Beitragsservice ziehen. Schluss mit dem bequemen Abbuchen.“

Und wer überweist, der sollte falsche Summe überweisen und anschließend um Rücküberweisung bitten. Das würde den Aufwand an Personal, Zeit und Geld in der Vorfeldorganisation der halbstaatlichen Medien-Millionäre enorm steigern.

Außerdem schlagen Gegner der Zwangsgebühren für die halbstaatlichen Rundfunkanstalten vor, künftig nur noch bar zu zahlen. Joachim Nikolaus Steinhöfel schickt in „Achgut“ (2.1.2019) „Neujahresgrüße an den ‚Beitragsservice‘“ und hält dazu fest, dass „der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring, vertreten durch den ‚Achgut.com‘-Kollegen Carlos A. Gebauer, und ein Münchner Anwalt … diesen Weg gegangen“ seien. „Haering hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Das Gericht führt in einem Beschluß von März 2019 aus:

„Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.“

Und:

Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar. BVerwG 6 C 6.18

Jetzt wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das kann dauern. 

Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt.“

Mehr dazu unter http://norberthaering.de/de/gez-bargeldprozess im Weltnetz.

Steinhöfel bietet in seinem Achgut-Artikel auch noch einen Musterbrief.

Laut „Hallo Meinung“, die in der halbstaatlichen „Räuberhöhle“ eine Summer von „ca. 8 Milliarden jährlich“ vermuten, künftig „alle Menschen, die den aktuellen Abgabemechanismus des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems aus zivilem Ungehorsam heraus ablehnen, … auf diese Weise tatsächlich SEHR EINFACH Widerstand leisten.“

Weitere Informationen unter https://www.hallo-meinung.de/gebuehrenaktion und unter https://www.rundfunk-frei.de im Weltnetz.

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