
München, Bayern, Deutschland (Weltexpress). Nun ist es amtlich. Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben entschieden, daß die erste Ausgangssperre im März 2020 rechtswidrig war. Im 31 Seiten dicken Urteil heißt es: „Es wird festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 27. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 158), zuletzt geändert durch §…











