München, Bayern, Deutschland (Weltexpress). Nun ist es amtlich. Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben entschieden, daß die erste Ausgangssperre im März 2020 rechtswidrig war.
Im 31 Seiten dicken Urteil heißt es: „Es wird festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 27. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 158), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 162) unwirksam war.“
Kenner und Kritiker nannten diese repressive Maßnahme, die nichts mit einem autoritären Staat zu tun hat, sondern mit einem totalitären, bereits damals eine Sauerei. Die Christen in Bayern stellten sich gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Immerhin verteidigten ein paar Richter diese auch gegen Millionen Dummdeutsche, die sich von Coronalügnern hinter die Fichter führen lassen.
Nebenbei waren auch Richter des OVG Lüneburg (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 06.04.2021, Az.: 13 ME 166/21) dieser Ansicht.
Markus Söder (CSU) befahl mit anderen Christen der CSU und Mitgliedern der Partei Freie Wähler im angeblichen Freistaat Bayern unter Androhung hoher Bußgelder eine Ausgangssperre. Das Haus durfte nur für den Weg zur Lohnarbeit und zum Einkaufen sowie Spaziergänge allein beziehungsweise mit Familienmitgliedern verlassen werden. Dagegen wurde geklagte. Die Kläger (Aktenzeichen: 20 N 20.767) bekamen also Recht.
Die Richter sahen es als erwiesen an, daß die Bayerischen Infektionsschutzverordnung genannte Notstandsgesetzgebung „gegen das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht“ verstoßen habe und deshalb „unwirksam“ gewesen sei. Die Richter weiter: „Sollte in dem Verweilen in der Öffentlichkeit eine Gefahr für die Bildung von Ansammlungen gesehen worden sein, weil sich um den Verweilenden sozusagen als Kristallisationspunkt Ansammlungen von Menschen bilden könnten, so unterstellt diese Sichtweise ein rechtswidriges Verhalten der Bürger und setzt dieses sogar voraus.“
Daraus ergibt sich für manche Kenner und Kritiker, daß das Menschenbild von Söder und seinem Gefolge in CSU samt seinen Steigbügelhaltern von den Freien Wählern ein totalitäres zu sein scheint.
Gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist die Revision zulässig. Es ist also möglich, daß die Söder-Regierung vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zieht.