Berlin, Deutschland (Weltexpress). Schlimm. Wenn sogar das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht anders kann, dann war das Lügen und Betrügen zu groß, um es unter den autodeutschen Teppich dieser Bundesbehörde kehren zu können. Dieses Mal und zum wiederholten Mal trifft es Porsche.
Vor nicht allzu langer Zeit kam Ex-Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nicht umhin, „ein zwischenzeitliches Zulassungsverbot für den Porsche Cayenne mit Drei-Liter-TDI-Motor“ zu verfügen. Offensichtlich haben die Verantwortlichen bei Porsche den (Warn-)Schuss nicht gehört.
Die Gerüchte, dass der Autobauer mit Sitz in Stuttgart-Zuffenhausen in zwei Diesel-Varianten Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verbaut haben könnte, machten schon vor Monaten die Runde. Jetzt ist es amtlich und alles ist noch viel schlimmer als gehört.
Am Montag nun soll laut „Spiegel-Online“ (18.5.2018) das KBA gegenüber dem zum Volkswagen-Konzern gehörenden Sportwagenbauer Porsche einen amtlichen Rückruf erlassen haben.
Die Modelle Macan und Cayenne sind betroffen.
„Beim Macan fanden die Prüfer des KBA fünf illegale Abschalteinrichtungen, die bewirken, dass das Abgasreinigungssystem nur im Labor voll funktioniert – aber nicht auf der Straße“, heißt es in „Spiegel-Online“. Fünf. Beim Macan.
Das nennen wir Belügen und Betrügen nach Strich und Faden. Rund 60.000 Porsche Cayenne und Macan mit Diesel-Motoren sollen laut „Tagesschau“ (18.5.2018) unter Bezugnahme auf „BR“ und „Spiegel-Online“ betroffen sein, die sich auf das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) berufen.
Das BMVI teilte WELTEXPRESS auf Nachfrage heute schriftlich mit, dass „für die Modelle Porsche Cayenne Euro6 4,2l V8TDI (6.755 Stück, davon 3.954 Stück in Deutschland) und Porsche Macan Euro6 3,0l V6TDI (52.831 Stück, davon 15.180 Stück in Deutschland) durch das KBA per Bescheid am 14.05. bzw. 16.05. ein verpflichtender Rückruf eingeleitet“ wurde, „im Zuge von Messungen an Fahrzeugmodellen der Hersteller Audi und Porsche Abschalteinrichtungen festgestellt, die unzulässig sind“.
Das BMVI spricht davon, dass es „aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen … im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen“ könne. Wie hoch? Das wurde nicht besprochen oder beschrieben. Was genau in dem einen oder anderen Bescheid des KBA steht, das wissen wir auch nicht.
Auf jeden Fall sei dem Pkw-Hersteller „aufgegeben worden, die unzulässigen Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen“, so das Ministerium in seiner schriftlichen Stellungnahme weiter.