Ökodesign: Neue Produktvorschriften – und viele offene Fragen – Pressemitteilung der DIHK vom 16.04.2009

Aus für Glühlampen und manches Haushaltsgerät

So ist es bei den klassischen Glühlampen. Sie werden per Ökodesign-Verordnung zwischen 2009 und 2012 nach und nach abgeschafft und durch Energiesparlampen ersetzt. Auch einigen herkömmlichen Fernsehern, Kühlschränken und Staubsaugern wird der Garaus gemacht. Und für alle elektronischen Haushalts- und Bürogeräte gilt ab 2010, dass ihr Energieverbrauch im Standby-Modus eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten darf.

Ökodesign für immer mehr Produkte – aber für welche?

Damit aber nicht genug: Das EU-Parlament wird – nach informeller Einigung mit dem Rat – am 22. April 2009 beschließen, dass zukünftig nicht nur für energiebetriebene, sondern für alle energieverbrauchsrelevanten Produkte strenge Ökodesign-Standards festgelegt werden sollen. Dann könnten Fenster und Türen, Duschköpfe und Wasserhähne, aber auch viele andere Güter betroffen sein. Der DIHK fordert, dass die EU-Kommission so schnell wie möglich klarstellt, welche Produkte sie auf ihren Ökodesign-Arbeitsplan setzen wird – ansonsten haben Hersteller und Händler keine Planungs- und Rechtssicherheit. Zudem dürfen nur solche Produkte beschränkt werden, die ein hohes Energiesparpotenzial haben und leicht zu ersetzen sind.

Nicht vorpreschen, sondern Praxiserfahrungen abwarten

Überlegungen der EU-Gesetzgeber, die Ökodesign-Richtlinie ab 2012 noch weiter auszudehnen und somit für alle Produkte – wie Möbel, Kleidung und Nahrungsmittel – verpflichtende Vorgaben für eine umweltgerechte Gestaltung zu machen, lehnt der DIHK ab. Bis jetzt sind nicht einmal die Auswirkungen der geltenden Richtlinie abzusehen. Eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf immer mehr Produkte ist nicht nur verfrüht, sondern auch in der Praxis kaum realisierbar.

Ohne Marktüberwachung geht es nicht

Produkte, für die Ökodesign-Vorschriften erlassen wurden, dürfen ohne CE-Kennzeichen nicht in die EU. Damit dieses System funktioniert, muss eine Marktüberwachung stattfinden. Dies ist noch nicht gesichert; kaum ein Bundesland hat den Vollzug organisiert. Hier sieht der DIHK die Politik in der Pflicht: Wenn sie Ökodesign-Regelungen erlässt, muss sie Warenangebote, die nicht den Standards entsprechen, aus dem Verkehr ziehen – sonst ist der ehrliche Unternehmer am Ende der Verlierer!

Raum für Innovation und Vielfalt lassen

Und damit Ökodesign sich nicht doch zu umfassender staatlicher Produktionslenkung entwickelt, gilt grundsätzlich: Die Produktvielfalt darf der Regulierung nicht zum Opfer fallen. Alle Unternehmen, auch kleine und mittelgroße Hersteller, müssen ausreichend Zeit haben, ihr Sortiment an neue Effizienznormen anzupassen. Die Festlegung der Ökodesign-Standards muss zudem transparenten Regeln folgen – und vor allem Raum für Innovationen lassen!

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