Nur zwei Bankster vor Gericht – An Cum-Ex-Geschäften waren viele beteiligt – Gab es Mitwisser in den Merkel-Regierungen?

Geld, genauer: 500-Euro-Scheine ohne Ende. Quelle: Pixabay

Bonn, Deutschland (Weltexpress). Endlich und erstmals sitzen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Bankster im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Geschäften und entsprechenden Steuerskandalen auf der Anklagebank. Obwohl die Oberbosse der BRD – also vor allem Christen und Sozen – frühzeitig informiert wurden, taten sie sich durch Unterlassen von Kontrollen und Strafen hervor.

Die Nachrichtenagentur Reuters (4.9.2019) teilt dazu mit, dass sich seit dem Morgen „vor der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn … die beiden britischen Investmentbanker Martin S. und Nicholas D., die den deutschen Staat laut Anklage mit Tricksereien um Aktiengeschäfte (“Cum-Ex”) zwischen 2006 und 2011 um rund 440 Millionen Euro gebracht haben sollen“ verantworten müssen. „Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Beteiligung an 34 Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung vor – bei einem Fall sei es beim Versuch geblieben. Den Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Sie haben aber umfassend ausgesagt und hoffen auf Milde.“

Die Merkel-Regierungen, die es seit 2005 gibt, sollen durch Informanten davon unterrichtet worden sein, aber sie blieben offenbar lange untätig, bis 2012 endlich gehandelt wurde und eine „Gesetzeslücke“ geschlossen wurde.

In der „Tagesschau“ der ARD (4.9.2019) wird unter dem Titel „Prozessauftakt im Cum-Ex-Skandal Straffrei trotz Milliardenschaden?“ über den größten Steuerskandal der BRD notiert, dass „mehr als zehn Milliarden Euro Steuergeld … an Finanzinstitute und Millionäre ausgezahlt worden sein.“ sollen. „Und nun ist es keineswegs sicher, ob es gelingt, die Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen und das Geld zurückzuholen. Denn viele Beschuldigte pochen darauf: Sie hätten sich ganz rechtmäßig Steuern erstatten lassen, auch wenn die nie gezahlt wurden. Man habe nicht das Gesetz gebrochen, sondern lediglich eine Gesetzeslücke genutzt.“

Kenner und Kritiker wiesen darauf hin, dass die jeweiligen Merkel-Regierungen mit Ministern und Beamten aus den Altparteien CDU, CSU, FDP und SPD über das „Umverteilen“ von Milliarden aus der Kasse des Staates, in den vor allem die Armen einzahlen, zu den Reichen wussten.

In der „Tagesschau“ heißt es u.a. dazu: „Renommierte Kanzleien machten viel Geld mit Cum-Ex-Gutachten. Darunter auch Kanzleien wie Freshfields, die regelmäßig auch die Bundesregierung beraten.“

In „Spiegel-Online“ (4.9.2019) wird unter der Überschrift „Millionenschwerer Steuerskandal – Erster Prozess wegen Cum-Ex-Geschäften hat begonnen“ wie folgt informiert: „Auch Vertreter von fünf Geldhäusern müssen vor den Richtern am Landgericht Bonn aussagen. Laut Insidern handelt es sich dabei um die Holdinggesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, deren Tochter Warburg Invest, Fondshäuser der französischen Bank Société Generale und des US-Instituts BNY Mellon sowie die Hamburger Kapitalverwaltungsgesellschaft Hansainvest. Als Ausgleich für den mutmaßlich entstandenen Schaden kann das Gericht Vermögen von den Banken einziehen.“

Am Lügen und Betrügen waren vielen Bankster, Anwälte und Politiker beteiligt. Ihnen allen gemein ist die Gier. Alle am Geschäft Beteiligten, auch die Mitglieder und Mandatsträger im Reichstag, die Gesetzte beschließen oder gerade auch nicht, hatten in diesem Fall ein gemeinsames Ziel: Sie wollten direkt und indirekt von einer gar nicht gezahlten Steuer profitieren.

Das ist eine Steuerhinterziehung. Und das ist strafbar.

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