Wien, Österreich (Weltexpress). In „Die Presse“ und „Der Standard“ wird mitgeteilt, daß die Staatsanwälte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Ermittlungen gegen Heinz-Christian Strache, der einmal führendes Mitglied der FPÖ war und 2019 die Polit-Veranstaltung wechselte, nachdem ein siebeneinhalb Stundenlanges Ibiza-Video öffentlicht wurde, und seitdem als Parteiführer von Team HC Strache – Allianz für Österreich gilt, und „Poker-König“ Peter Zanoni.
Der Verdacht von Männern und Frauen der WKStA, „Strache habe sich im Gegenzug für Änderungen beim Glücksspielgesetz einen Urlaub versprechen lassen“, habe sich nicht bestätigt.
Gegen Strache wurde nunmehr das fünfte Strafverfahren eingestellt. Keine Vermutung blieb haltbar und die Unschuldsvermutung gegen Strache galt in gewisser Weise nie. Dessen Anwalt Johann Pauer monierte dies und sprach von „existenzbedrohenden“ Handlungen beziehungsweise Verfahren. Pauer: „Es ist bereits das fünfte Strafverfahren, dass gegen meinen Mandanten eingestellt wurde, ohne dass dieser die aufgewendeten Verteidigungskosten ersetzt bekommen hat. Im Gegenteil: Es wurden sogar seine Ersparnisse beschlagnahmt, sodass die weitere Verteidigung massiv erschwert wird.“
Kenner und Kritiker bemängelt dies, aber auch, daß sich die Staatsanwälte und andere sich mit ihren Verfahren gegen den einstigen Vizekanzler der Republik Österreich längst der Lächerlichkeit hingegeben hätten. Von dem Ibiza-Video und so weiter ist anscheinend außer Geschmacklosigkeit nichts oder wenig übrig geblieben.
Fabian Schmid wertet in „Der Standard“ (2.1.2021) unter dem Titel „Hilfe für „Pokerkönig“ Zanoni: Ermittlungen gegen Strache eingestellt“ anders: „Die Bilanz fällt für den einstigen FPÖ-Obmann bislang gemischt aus: Im Zusammenhang mit Hilfe für einen Privatklinikbetreiber und dessen Parteispende wurde Strache erstinstanzlich verurteilt; fünf Verfahren wurden eingestellt.“