Ministerium setzt 41 Bewerbern um Sportwetten-Lizenz neue Frist

Besser geprüft als je zuvor

Nach SPONSORs-Informationen haben die aus der ersten Runde verbliebenen Bewerber Zeit, bis zum 14. März 2014, 12 Uhr, den umfassenden Besserungsaufforderungen nachzukommen. Diesmal sei die Liste der Nachforderungen deutlich kleinteiliger und nachvollziehbarer, berichten Insider. Kurzum: Das Ministerium scheint die Unterlagen besser geprüft zu haben als zuvor. Denn schon einmal, im vergangenen Frühjahr, hieß es vom Ministerium, die Unterlagen, die zum 21. Januar 2013 eingereicht worden waren, seien geprüft.Insider berichten Daraufhin wurden 14 Bewerber zu Anhörungen Ende März 2013 nach Wiesbaden geladen. Ein aus heutiger Sicht sinnloser Vorgang: Auch die 27 anderen Bewerber, die damals nicht geladen waren, dürfen nun wieder auf eine Lizenz hoffen. Auch sie haben Schreiben zu Nachbesserungen erhalten. Dass die Anhörungen sinnlos waren, zeigt sich auch daran, dass die Bewerber nicht noch einmal persönlich vorstellig werden sollen. Stattdessen wird das Verfahren nun rein schriftlich ablaufen, heißt es in dem aktuellen Schreiben. Immerhin: Insider gehen davon aus, dass die Prüfung der nachgereichten Unterlagen diesmal schneller von statten gehen werde.

Vergabe von Lizenzen frühestens 2015

Die Liberalisierung des deutschen Sportwetten-Marktes wird das aber wohl nicht wirklich näher bringen. Eigentlich war diese mit dem im Juli 2012 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag durch die Bundesländer beschlossen worden. Nun glauben Rechtsexperten, die lieber nicht genannt werden wollen, da sie selbst Bewerber juristisch vertreten und daher keine Verstimmungen mit dem Innenministerium riskieren wollen: Zu einer Herausgabe von Lizenzen kann es frühestens im kommenden Jahr, also 2015, kommen. Ihrer Meinung nach darf das Ministerium aus rechtlichen Gründen vorher keine Lizenzen vergeben, selbst wenn sie eine Auswahl mithilfe von für alle akzeptablen Kriterien getroffen hat. Und selbst wenn sie weniger als 20 Bewerbern den Zuschlag erteilt, um die im Glücksspielstaatsvertrag festgehaltene, jedoch rechtlich willkürlich und damit angreifbar erscheinende Grenze von maximal 20 Konzessionen zu umgehen. Denn auch dann dürfen jene Bewerber vor Gericht klagen, die nicht zu den vom Ministerium Auserkorenen gehören. Und solange diese Klagen nicht entschieden sind, dürfte keine Konzession erteilt werden.

War kostenintensive Bewerbung überflüssig?

Damit wird es faktisch für die Sportwetten-Anbieter immer unattraktiver, eine bundesweit geltende Lizenz zu ergattern. Und so mancher wird sich vielleicht schon ärgern, sich überhaupt für die kostenintensive Bewerbung entschieden zu haben. Denn ob sich eine Lizenz – sofern es einmal zu einer Vergabe kommt – wirklich noch wirtschaftlich auszahlen wird, scheint derzeit mehr als fraglich: Mitte 2019 endet die sogenannte Experimentierphase des Glücksspielstaatsvertrags. Und damit auch dann die 2015 oder vielleicht auch 2016 ausgegebenen Lizenzen. Als letzte wage Hoffnung bleibt, dass die Landespolitik ein Einsehen hat und den Glücksspielstaatsvertrag gründlich überarbeitet. Anzeichen, dass es dazu kommt, sind jedoch derzeit gleich null.

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