Mexiko: Historisches Urteil zur Vergabe staatlicher Werbung

Mexiko
Eine Fahne von Mexiko flattert im Wind. Quelle: Pixabay, BU: Horst-Udo Schneyder


Berlin, Deutschland (Weltexpress). Mitte November fällte der Oberste Gerichtshof Mexikos ein historisches Urteil. Er verpflichtet den Gesetzgeber dazu, bis Ende April nächsten Jahres eine Regelung zur Schaltung offizieller Werbung zu erlassen. Im Mexiko geben staatliche Stellen, die Bundesregierung und die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten Millionenbeträge für die Schaltung von Werbung in Radio, Fernsehen und Printmedien aus. Allein in den letzten vier Jahre beliefen sich die Ausgaben auf mehr 1,5 Milliarden Euro und waren damit fast so hoch wie die Schäden welche durch die Erdbeben dieses Jahr verursacht wurden.

Vergabepraxis benachteiligt kritische Medien

Die derzeitige Vergabepraxis der Regierung kommt einer Einschränkung der Meinungsfreiheit gleich, erklärt Verfassungsrichter Arturo Zaldívar. Denn die Regierung nutze ihren Ermessensspielraum um kritische Medien zu bestrafen und ihr wohlgesonnene zu belohnen. Deshalb griff Zaldívar eine Verfassungsbeschwerde der Menschenrechtsorganisation Artikel 19 auf, in der eine strikte Regelung der Vergabe von offiziellen Werbeaufträgen gefordert wird. Nun stimmten vier von fünf Richtern des Obersten Gerichtshofes dieser Beschwerde zu und verpflichten den Kongress eine Durchführungsbestimmung zu Artikel 134 der Verfassung zu erlassen.

Diese Entscheidung wird von Artikel 19 begrüßt. Leopoldo Maldonado, zuständig für das Programm der Menschenrechtsorganisation zum Schutz und zur Verteidigung bedrohter Journalisten, sieht dadurch die Unabhängigkeit der Medien besser gewährleistet. Auch werde ihre Instrumentalisierung verhindert, welche bisher den freien Zugang zu Informationen eingeschränkt hat.

Anmerkung:

Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte am 24. November 2017 beim Nachrichtenpool Lateinamerika.

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