„Merkel, mach` den Mund auf!“ oder Warum verweigerte die Bundesregierung Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat 1980 in München?

Angela Merkel
Angela Merkel (CDU). © CDU

Karlsruhe, Berlin, Deutschland (Weltexpress). Erinnert sich noch jemand an das Terrorattentat am 26. September 1980 in München? Vor dem Haupteingang des Münchner Oktoberfests explodierte ein Sprengsatz. Die Rohrbombe soll sich in einem Mülleimer befunden haben. Drei Menschen starben, darunter der ermittelte Attentäter Gundolf Köhler, 211 wurden verletzt, 68 davon schwer.

Das Oktoberfestattentat 1980 in München

Dazu teilt das Bundesverfassungsgericht mit Pressemitteilung Nr. 60/2017 vom 18. Juli 2017 mit: „Nachdem der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen zu dem Attentat im Jahr 1982 abgeschlossen hatte, blieb insbesondere die Rolle von Karl-Heinz Hoffmann, des Gründers der sogenannten „Wehrsportgruppe Hoffmann“, und von Heinz Lembke, einem ‚Milizionär‘ und ‚Wehrsportler‘, der sich im Jahr 1981 in Untersuchungshaft erhängte, ungeklärt. Im Dezember 2014 nahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen zum Oktoberfestattentat wieder auf, nachdem sich eine bis dahin unbekannte Zeugin gemeldet hatte.“

Die Einzeltäterthese wurde von Anfang an von Politikern und Polizisten in Zweifel gezogen bezweifelt. Ein wichtiger Zeuge, Frank Lauterjung, starb zwei Jahre nach dem Anschlag im Alter von 38 Jahren an Herzversagen.

Die Autoren Erich Schmidt-Eenboom und Ulrich Stoll notierten in ihrem Buch „Die Partisanen der NATO. Stay-Behind-Organisationen in Deutschland 1946–1991“, dass sie „nach der Auswertung neu zugänglich gewordener Dokumente 2015“ feststellten, dass es „bis heute keine belastbaren Belege für eine Verbindung zwischen der Stay-Behind-Organisation und den Attentätern von München“ gibt… Zudem sei es ’nach Aktenlage unwahrscheinlich, dass Heinz Lembke ein vom BND geführter SBO-Agent war‘.“

Ringen um die Wiederaufnahme der Ermittlungen

Generalbundesanwalt Rebmann lehnte 1984 eine Wiederaufnahme ab, doch Generalbundesanwalt Harald Range nahm Ende 2014 die Ermittlungen wieder auf. Im Laufe dessen gab es Anfragen der Linken und Grünen im Bundestag. Die Bundesregierung weigerte sich vor allem, Auskunft über den Einsatz von V-Leuten in der Wehrsportgruppe Hoffmann durch deutsche Geheimdienste zu geben. Im Mai 2015 reichten die Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Das Bundesverfassungsgericht erklärt

Dazu erklärt das Bundesverfassungsgericht: „Die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2014 enthielt insbesondere Fragen zu einem etwaigen Einsatz von Heinz Lembke als V-Mann einer Sicherheitsbehörde des Bundes oder eines Landes. Die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke aus dem Jahr 2015 enthielt insbesondere Fragen zu Umfang und Aufbau der Akten zum Oktoberfestattentat sowie zu Quellen des Bundesamts für Verfassungsschutz. Ferner wurde die Frage gestellt, ob und wie viele Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann als V-Leute für das Bundesamt beziehungsweise die Landesämter für Verfassungsschutz tätig geworden seien. Die Bundesregierung verweigerte die Beantwortung einzelner Fragen mit der Begründung, dass es sich um geheimhaltungsbedürftige Informationen handele, deren Bekanntwerden das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährden könne.“

Ohne Wenn und Aber stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Bundesregierung „Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat teilweise zu Unrecht verweigert“ hat.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte am 13. Juli 2017 fest: „Dem Einsatz verdeckter Quellen kommt bei der Informationsbeschaffung der Nachrichtendienste eine hohe Bedeutung zu. Deshalb darf die Bundesregierung Auskünfte zum Einsatz verdeckt handelnder Personen in der Regel mit Hinweis auf eine Gefährdung des Staatswohls und der Grundrechte dieser Personen verweigern, wenn bei Erteilung der begehrten Auskünfte ihre Enttarnung droht. In eng begrenzten Ausnahmefällen, wenn aufgrund besonderer Umstände eine Gefährdung grundrechtlich geschützter Belange und eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste nicht ernsthaft zu befürchten ist, kann aber auch das parlamentarische Informationsinteresse überwiegen.“

Hans-Christian Ströbele forder Schluss mit der „Heimlichtuerei“

Das ist ein voller Erfolg für die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Was Linke und Grüne diesbezüglich leisteten, das ist echte Oppositionsarbeit. Hans-Christian Ströbele (B90/Grüne) fordert nun ein Ende der „Heimlichtuerei“. Oder wie meine Nachbarin immer sagt: „Merkel, mach`den Mund auf!“ Ströbele erwartet, „dass die Bundesregierung nun umgehend die bisher verschwiegenen Antworten zum Oktoberfestattentat erteilt, welche Hinweise auf einen dort geplanten Anschlag ihr und den Länderbehörden schon vorher vorlagen und was sie über den mutmaßlichen V-Mann Lembke weiß.“

„Zur Antwortpflicht der Bundesregierung über die Kooperation von Sicherheitsbehörden mit V-Leuten hätte“ er sich „striktere Vorgaben“ des Verfassungsgerichts „gewünscht, die eine wirksame parlamentarische Kontrolle dieses Bereichs ermöglichen. Die Bundesregierung muss aber in Zukunft sorgfältig begründen, warum sie Auskünfte verweigert und kann diese nicht auf ewig verwehren…“

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