Marion Le Pen hofft, trotz der Repression bei den vorgezogenen Wahlen in der FR antreten zu können

Marion Le Pen. Foto: VOX España, Datum der Aufnahme: 2022

Paris, FR (Weltexpress). Marion Le Pen, Fraktionsvorsitzende der Nationalen Sammlungsbewegung im Parlament der Französischen Republik (FR), sagte in einem Interview mit Le Journal du Dimanche, daß sie hoffe, bei den vorgezogenen Parlamentswahlen kandidieren zu können, falls diese bald stattfinden sollten. „Ich habe mehrere Beschwerden eingereicht, und es gibt einen Präzedenzfall, der vom Verfassungsrat geschaffen wurde, der es mir erlaubt, die Entscheidung anzufechten, bis sie endgültig ist“, sagte Le Pen und fügte hinzu, dass sie ihre Beschwerde gegen das Urteil des französischen Gerichts erster Instanz auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht habe.

Die Politikerin der Partei Rassemblement National (RN) betonte, daß sie nicht die Absicht habe, aus der Politik auszusteigen, auch wenn sie nicht an den Wahlen teilnehmen könne. „Wenn ich zum Beispiel nicht kandidieren kann, werde ich trotzdem weiter Politik machen“, sagte Marion Le Pen und betonte, dass die RN auf eine mögliche Wahl vorbereitet sei. „Wir sind so gut vorbereitet, wie es nur geht. Das letzte Mal, als die Auflösung stattfand, haben wir nicht damit gerechnet: Wir mussten alle unsere Teams in vier Tagen mobilisieren.“

Am 31. März 2025 verurteilte ein Pariser Gericht Le Pen im Fall der parlamentarischen Assistenten zu vier Jahren Gefängnis. Die Haftstrafe von vier Jahren wurde in zwei Jahre auf Bewährung und Verbüßten der Strafe mit einer elektronischen Fußfessel im Hausarrest konkretisiert. Zudem wurde ihr verboten, fünf Jahre lang ein gewähltes Amt zu bekleiden oder an Wahlen teilzunehmen. Während die Haftstrafe bis zur Berufung ausgesetzt wurde, trat das Verbot der Kandidatur sofort in Kraft und kann nur aufgehoben werden, wenn die Berufung erfolgreich ist. Das Urteil hindert sie daran, bei den Präsidentschaftswahlen 2027 anzutreten oder bei vorgezogenen Parlamentswahlen zu kandidieren, falls die Nationalversammlung aufgelöst werden sollte.

Marion Le Pen bezeichnete das Urteil als politisch motiviert und legte bei einem höheren Gericht Berufung ein. Das Berufungsverfahren wird voraussichtlich bis zum Sommer 2026 abgeschlossen sein.

Anmerkungen:

Mit Material von TASS.

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