Berlin, Deutschland (Weltexpress). Wieder einmal hat sich Angela Merkel (CDU) bis auf die Knochen blamiert. Christen und Sozen vor allem der Altparteien CDU, CSU und SPD werden sich auch davon nicht bei ihrem wichtigsten antideutschen Projekt, das ist: die Umvolkung, stören lassen. Für ein mächtig gewaltiges Werk wie dieses bedarf es allerlei antidemokratischer Handlungen.
Auf Manipulationen in Merkel-Deutschland macht die Alternative für Deutschland (AfD) aufmerksam. Per Pressemitteilung vom 11.9.2020 teilt die Bundesgeschäftsstelle der AfD unter dem Betreff „Bundeskanzlerin und Bundesregierung löschen auf Druck der AfD Merkel-Erklärung“ mit, dass „sowohl die Bundeskanzlerin als auch die Bundesregierung … Mitschnitte und Protokolle einer Erklärung von ihren Internetseiten, die Bundeskanzlerin Merkel am 6. Februar 2020 bei einem offiziellen Staatsbesuch in Südafrika gegeben hatte und in der sie forderte, dass die Wahl des damaligen thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) rückgängig zu machen sei“ löschten. „Zudem verlangte sie, dass keine parlamentarischen Mehrheiten mit der Alternative für Deutschland gewonnen werden sollen. Die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin veröffentlichten diese Erklärung auf ihren staatlichen Internetseiten. Dagegen ging die AfD u.a. mit Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht vor. Offenbar unter dem Druck dieser Verfahren löschten sowohl die Bundeskanzlerin als auch die Bundesregierung Merkels Statement und erfüllten damit die Anträge der AfD – wohl um eine inhaltliche Entscheidung des Gerichts zu vermeiden. Nun bleiben die beiden Hauptsacheverfahren abzuwarten – hier soll endgültig die Rechtswidrigkeit der staatlichen Maßnahmen festgestellt werden.“
Dazu wird Prof. Dr. Jörg Meuthen, Bundessprecher der AfD, wie folgt zitiert: „Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne nutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland in Frage zu stellen und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien. Zudem verbreitete die von Angela Merkel geführte Bundesregierung diesen verfassungswidrigen Boykottaufruf gegen die AfD auf amtlichen Internetseiten. Dass Steuergelder nicht dafür genutzt werden dürfen, den politischen Gegner zu diffamieren, scheint der Regierung spätestens jetzt klargeworden zu sein.“