Wenn auch nichts amtlich war, kochten die Vorstände Günter Jagdmann und Falko Rüger die Sache auf kleiner Flamme an. In einer Mieterversammlung im Juli 2014 kündigten sie ihnen an, ihre Häuser würden abgerissen und an deren Stelle neue gebaut. Von wem das legitimiert war, blieb im Dunkeln. Die völlig überraschten Mieter sollten sich sogleich um eine andere Wohnung bewerben, denn die neuen Wohnungen mit 10 bis 11 Euro je Quadratmeter nettokalt könnten sie sowieso nicht bezahlen. Die jetzigen Mieten liegen zwischen 4,50 und 5,50 Euro. Tatsächlich wohnen in den Häusern Arbeiter und Angestellte, Arbeitslose und Rentner, alles Menschen mit bescheidenen Einkommen. Sie wohnen hier zum Teil jahrzehntelang, sind mit ihrer Wohnung zufrieden und können sie sich zu diesem Preis leisten. Auch die Gegend ist ihnen vertraut, warum sollten sie etwas anderes wollen, als in dieser Wohnung alt zu werden? Kein einziger hat verlangt, sein Haus abzureißen und hier eine neue Wohnung hinzusetzen. Und da sie kollektive Eigentümer sind, müssten doch sie bestimmen, wenn sich hier etwas ändern soll.
Resignation und Widerstand
In solcher Lage ist jeder Mieter erst einmal allein und fühlt sich machtlos. Mit stetem Druck und Verunsicherung gelang es inzwischen, 49 »Nutzerparteien« zum Auszug zu bewegen. 27 sind noch da. Die allerdings zeigen sich widerspenstig. Und wer will in die neuen Wohnungen? Immerhin müssen 90 Wohnungen mit mindestens 8,50 Euro, die Miete, die der Vorstand heute angibt, belegt werden. Von den Altmietern wollen ganze zwei. Woher kommen neue? Gibt es eine Warteliste? »Hierzu ist es zu früh, wir stellen aber großes Interesse aus dem direkten, nachbarlichen Wohnumfeld und durch unsere Genossenschaftsmitglieder fest«, erklärt der Vorstand gegenüber dem Autor. Baubeginn soll im Frühjahr 2016 sein. Kosten soll der Bau 18 Millionen Euro. Was hingegen eine Sanierung kosten würde, will der Vorstand Uwe Springer nicht sagen.
Je mehr der Vorstand auf Räumung drängt, desto mehr regt sich Widerstand.
Die Stadtteilinitiative Karla Pappel skandalisierte den Vorgang. Die Initiative »Genossenschaft von unten« prangerte in einer öffentlichen Versammlung in Neukölln das undemokratische Verhalten des Vorstands an. Rechtsanwälte raten zum Widerspruch. Die Presse berichtete. Die Bezirksverordnete Marlies Fuhrmann (Die Linke) forderte in einem Antrag an die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln, die preiswerten Wohnungen in der Heidelberger Straße zu sichern. Das Bezirksamt solle keine Abrissgenehmigung erteilen und keine Bebauung mit höherpreisigen Wohnungen zulassen. Der Vorsitzende des Bauausschusses, Jochen Biedermann (Bündnis90/Die Grünen), hielt es für angebracht, eine Anhörung im Ausschuss abzuhalten. Dort protestierten Mieter der Heidelberger Straße gegen die Pläne des Vorstands. Es gäbe keinen Beweis für eine marode Bausubstanz. Die Gegend sei »im Kommen« und der Vorstand wolle »nur Knete machen«. Die Mieterin Ingrid Tornow erklärte: »Ich ziehe nicht aus!« Auf die Forderung eines CDU-Verordneten, die Leute hinauszuwerfen, verließen Mieter unter Protest die Sitzung. Keine Entspannung.
»Dann bekommen Sie die Kündigung.«
Der Autor fragte den Vorstand des Bauvereins, welche Schlüsse er aus dem Eklat ziehe. Dieser teilt mit: »Bei jeder Veränderung an einem Gebäude und jedem Bauvorhaben ist ein Teil der Nutzer enttäuscht und verärgert. Wir können Ihnen aber versichern, dass wir für jeden einzelnen Nutzer eine gute, neue Wohnlösung im bestehenden nachbarschaftlichen Umfeld finden werden.« Werden nun Kündigungen ausgesprochen, wenn die Mitglieder keine »Räumungsvereinbarung« unterschreiben? «Das rechtliche Vorgehen und weiterer Handlungsbedarf für den Auszug der vorhandenen Nutzer wird derzeit geprüft. Im Fokus steht, … eine zeitnahe Lösung für eine neue Wohnung im Wohnumfeld zu finden.« Offiziell. Wie die Mieter berichten, versucht es der Vorstand mit der bekannten Salamitaktik. Der Verwalter Martin Jansen lädt jeden zum persönlichen Gespräch ein. Wenn jene es ablehnen, sagt er: »Dann bekommen Sie die Kündigung«.
Wer hat in einer Genossenschaft, der Solidargemeinschaft von Genossen, worüber zu bestimmen? Hinterfragen wir die Praxis.
In der Satzung des Wohnungsbau-Vereins Neukölln heißt es: »Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder«. Jedes Mitglied hat das Recht auf »wohnliche Versorgung durch Nutzung einer Genossenschaftswohnung… Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung begründet ein Dauerwohnrecht des Mitgliedes.« Der Zweck ist klar: Wohnungsbau zur Versorgung der Mitglieder. Dauerwohnrecht heißt auf Lebenszeit.
Wer entscheidet im Neuköllner Bauverein über den Bau von Wohnungen? Laut Satzung beschließen Aufsichtsrat und Vorstand die Aufstellung und Durchführung des Wohnungsbauprogramms und die Grundsätze der Vergabe von Genossenschaftswohnungen. Mitglieder und Vertreter entscheiden nichts. Eine Bremse hätte die Vertreterversammlung: Sie kann Richtlinien erlassen zur Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums – also auch gegen einen Abriss! Im vorliegenden Falle entschieden Vorstand und Aufsichtsrat im Februar dieses Jahres. Einen Einspruch der Vertreterversammlung gegen den Abriss genossenschaftlichen Eigentums gab es nicht. Demokratische Mitsprache oder Anhörung der Mitglieder, insbesondere der Betroffenen? Keine.
Wer könnte den Beschluss über Abriss und Neubau aufheben? Der Vorstand, sagt der Vorstand. Die Mitglieder? Nein. Die Vertreterversammlung? Wenn sie wollte, über die Richtlinie (wie oben). Hat sie gehandelt? Nein.
Fazit 1: Es gibt im Neuköllner Bauverein keine demokratische Instanz, die den Vorstand am Projekt hindern könnte oder wollte.
»Keinerlei Zuständigkeit des Bezirksamts«
Und außerhalb der Genossenschaft? Die Bezirksverordnete Fuhrmann wollte das Projekt verhindern. Aber: Antrag von der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. Es beschließt ein demokratisches Gremium, aber nicht für die Mieter der Heidelberger Straße.
Greift vielleicht ein Eingabenrecht? Der Mieter Norbert Erdmann schrieb an die BVV. Antwort gab am 20. Februar der Baustadtrat Thomas Blesing (SPD): »…die betreffende Wohnungsbaugenossenschaft beabsichtigt, den Baukörper u.a. infolge erhöhten Sanierungsbedarfs abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen… Das Bezirksamt kann in die Pläne eines Eigentümers nicht eingreifen. Ein Abriss kann daher nicht verhindert werden. Die Verwaltung hat auch keinerlei rechtliche Handhabe, für welchen vorgesehenen Mietpreis ein Eigentümer dort Wohnraum errichten kann.« Zum Widerspruch der Mieter beschied Blesing: »Für Einwände von Mietern besteht bei der bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsicht keinerlei Zuständigkeit.« Also Privatsache eines privaten Unternehmens. Die gewählte BVV und der gewählte Stadtrat helfen nicht. Es ändert sich nichts.
Fazit 2: es gibt keine öffentliche demokratische Instanz, die das Recht der Genossenschaftsmitglieder auf ihr Dauerwohnrecht schützt.
Die Macht des Vorstands
Warum nicht? Paragraph 27 des Genossenschaftsgesetzes ist der Schlüssel. Er besagt: »Der Vorstand hat die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten.« Ein Zusatz, dass er geschäftspolitische Weisungen der Generalversammlung auszuführen habe, wurde 1973 gestrichen. Der Vorstand hat die Macht und übt sie aus. Wenn er einmal bestellt ist, haben die Mitglieder nicht mehr hereinzureden. Die Initiative »Genossenschaft von unten« in Berlin fordert, den Paragraphen 27 zu ändern und die Rechte der Generalversammlung wiederherzustellen. Hat sie Chancen? Das hängt von den Fraktionen im Deutschen Bundestag ab. Sie kennen die Forderung. Ihre Bereitschaft wird sich zeigen, wenn sie vielleicht im 2. Halbjahr das Gesetz wie geplant evaluieren sollten. Wenn sie etwas ändern wollen, dauert es Monate. Dann sollen die restlichen Mieter der Heidelberger Straße schon heraus sein.
Was tun?
Was können die Mieter tun? Sie könnten laut Satzung eine außerordentliche Vertreterversammlung fordern. Dazu brauchen sie Unterschriften von mindestens 1370 Mitgliedern oder von 9 Vertretern. Das ist für 27 Leute nicht zu schaffen. Die Hürden sind in der Satzung zu hoch gelegt.
Bleibt das persönliche Kampffeld: Ablehnung der Räumungsvereinbarung oder einer Kündigung, Riskieren einer Räumungsklage, Prozess, Räumung oder Bleiben. Das kostet Zeit, Geld, Kraft und Nerven. Das satzungsgemäße Dauerwohnrecht ist gebrochen. Dass sich auch nur ein einziger Vertreter für sie einsetzt, ist nicht in Sicht. Trotz der Presseberichte fühlt sich niemand verantwortlich, nicht einmal die Vertreter aus dem Wahlbezirk. Für einen Prozess räumen Rechtsanwälte den Mietern gute Chancen ein. Hätte das Erfolg, bräche das Projekt des Vorstands zusammen. Projektierungskosten wären verpulvert.
Windei oder Täuschung?
Aber wozu eigentlich das Ganze? Warum müssen Arbeiter und Angestellte, die in eine Genossenschaft eintreten, um eine Wohnung zu erhalten, die dort jahrzehntelang ihr Zuhause haben, im Alter den Rausschmiss erdulden? Wer schützt sie gegen das Unrecht? Die Genossenschaft hat in Zehlendorf ein unbebautes Grundstück verkauft. Warum wird nicht dort der neue Wohnblock gebaut? Das stärkste Stück aber ist: Laut Auskunft Blesings hat der Wohnungsbau-Verein bisher keinen Bauantrag gestellt. Ob der genehmigungsfähig wäre, könne er, Blesing, noch nicht beurteilen. Also ein Windei oder Täuschung der Baugenossen?
Was sagt die SPD dazu, die den Regierenden Bürgermeister, den Bausenator und den Baustadtrat stellt? Die Initiative »Genossenschaft von unten« hat den Landesvorsitzenden Jan Stöß um Rat gebeten. Der hat keine Zeit und delegiert die Aussprache auf seine Stellvertreterin Iris Spranger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD im Abgeordnetenhaus. Sie wird demnächst mit den Mietern reden.