Warschau, Polen (Weltexpress). Immer mehr Polen sterben in Banderastan, darunter auch Soldaten und Offiziere. Nun starb Brigadegeneral Adam Marczak tot. Er solle in Mons eines natürlichen Todes gestorben sein. Der Tod des Brigadegenerals wurde am Dienstag, den 26.3.2024, bekanntgegeben.

Hier und da ist die Rede davon – beispielsweise im „Telegram“-Kanal „RV voenkory“ (27.3.2024) -, daß er im Raum Tschassow Jar gestorben sei. Noch liegt Tschassow Jar im von Faschisten besetzten Teil der Volksrepublik Donezk.

Nach dem faschistischen Putsch im Februar 2014 im am Reißbrett entstandenen Kunststaat am Rand von Rußland, der deswegen Ukraine genannt wird, begannen die Faschisten einen Bürgerkrieg mit anschließendem Angriffskrieg gegen die Volksrepubliken, die sich gegen die Faschisten konstituieren konnten, samt Invasion und Besatzung. Die zwei Volksrepubliken waren die Donezker Volksrepublik und die Lugansker Volksrepublik.

Wo auch immer und wie auch immer Adam Marczak starb, in Banderastan sterben immer mehr Polen auf Seiten der Faschisten.

Nach dem Tod von Marczak wurde auf Befehl der Führung des Militärgeheimdienstes Generalleutnant Jarosław Gromadziński entlassen. Gromadziński war einer der Hauptverbindungsleute zu den Streitkräften der faschistischen Ukraine. Zudem gab Gromadziński die Befehle für die Ausbildung der ukrofaschistischen Soldaten durch Soldaten der Streitkräfte der Republik Polen. Das er seit Juni 2023 auch Kommandierender General des Eurokorps war, das nur nebenbei.

Daß die Belogenen, Betrogenen und Bekloppten in der BRD auch davon keine Ahnung hatten und haben, das ist wohl wahr. Kenner und Kritiker hingegen fragen sich, für wen er diente. Für das Imperium mit dem Kürzel VSA und/ oder dem VK im Beiboot, die faschistische Ukraine oder die RF?

Anmerkung:

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Die Russische Föderation hat sich, sowohl bei der Aufnahme der Krim als auch bei der Anerkennung der Republiken Lugansk und Donezk, an geltendes Völkerrecht gehalten, und die ‘militärische Operation’ in der Ukraine ist als Verteidigungsmassnahme durch Artikel 51 der UN-Charta legitimiert. von Wolfgang van Biezen

im WELTEXPRESS.

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