Horst Seehofer mit Geistesblitz und Gesetz gegen Asylschmarotzer – Abgelehnte Asylbewerber sollen in Gewahrsam

Horst Seehofer
Horst Seehofer (CSU). Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kündigte eine Gesetzesinitiative an. Gut, er hat schon viel gesagt und weniger gemacht, aber immerhin erklärte der scheidende CSU-Vorsitzende, dass er abgelehnten Asylbewerbern das Untertauchen vor einer Abschiebung erschweren wolle.

Seehofer sagte der „Passauer Neuen Presse“: „Wenn jemand abgeschoben werden soll, sollten wir ihn in Gewahrsam nehmen, damit er zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht verschwunden ist.“

Warum Seehofer nicht schon viel früher darauf gekommen ist, dass die meisten Asylbewerber unter den Masseneinwanderern überhaupt kein Recht auf Asyl haben und das Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland missbrauchen und mit Füßen treten, das weiß nur er selbst. Die Öffentlichkeit, die von Seehofer und anderen aus den Altparteien CDU, CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP seit Jahren zu diesem Thema belogen und betrogen wird, weiß längst, dass Massen von abgelehnten Asylbetrügern sich vor Abschiebungen drücken.

In der „Welt“ (12.11.2018) heißt es: „Das Bundesinnenministerium berichtet für das laufende Jahr von 20.857 „gescheiterten Rückführungen an Flughäfen“. Davon wurden 14.491 im Vorfeld storniert, 5788 Abschiebungen scheiterten an der „nicht erfolgten Zuführung am Flugtag“. Eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben für den Abschiebegewahrsam würde allerdings nicht auf einen Schlag alle Probleme lösen. Denn neben dem „Untertauchen“, fehlenden Reisedokumenten und dem physischen Widerstand einiger Betroffener sind auch die vielerorts fehlenden Abschiebehaftplätze ein Hindernis.“

Mit anderen Worten: Die Behörden in Merkel-Deutschland schaffen das nicht. Oder wie Seehofer sagt: Heute scheitern Abschiebungen häufig daran, dass die Personen abgetaucht sind.“ So ist das mit den Asylschmarotzern.

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