Berlin (Weltexpress) – Seit Ende der neunziger Jahre werden Getränkekartons für Milch, Fruchtsäfte und andere Getränke auf Basis zuvor durchgeführter Ökobilanzen als „ökologisch vorteilhafte Verpackungen“ definiert. Wegen dieser Einstufung sind die aus Kunststoff, Papier und Aluminium bestehenden Verbundverpackungen von der Pfandpflicht befreit, wenn darin pfandpflichtige Getränke abgefüllt sind. Sie sind daher gegenüber anderen Einweg-Getränkeverpackungen privilegiert. Die aktuelle Praxis beim Recycling und bei der Verwertung lässt befürchten, dass diese Einstufung nicht mehr gerechtfertigt ist. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert daher eine Überprüfung der angeblichen ökologischen Vorteilhaftigkeit von Getränkekartons durch das Bundesumweltministerium.








