Grundrechte oder Gesinnungsrechte und Gnadenrechte? – Olivgrüne und Besserverdienende, Christen und Sozen wollen Privilegien für Geimpfte

Abgeordnetenhaus von Berlin im Preußischen Landtag (Aufnahme November 2013). Quelle: Wikimedia, gemeinfrei, CC BY-SA 3.0, Bild: Arild Vågen - Eigenes Werk

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Antje Kapek, olivgrüne Vorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, fordert, dass „ein Impf-Nachweis … die gleiche Geltung haben“ soll „wie ein aktueller negativer Corona-Test. „Wenn von Menschen keine Infektionsgefahr ausgeht, müssen sie ihre vollen Freiheitsrechte leben können…“, meint die Olivgrüne, die das nicht für Privilegien hält, obwohl sie genau das sind.

Nicht nur Olivgrüne wollen Grundrechte zu Gesinnungs- und Gnadenrechte degradieren. In „Tagesspiegel“ (11.4.2021) heißt es: „Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Isenberg, sieht das ähnlich: ‚Wenn die Studienlage des RKI stimmt, müssten alle Geimpften die gleichen Rechte bekommen wie Nicht-Geimpfte mit negativen Test.'“

Carsten Schatz, Vorsitzender der Linksfraktion, wird mit den Worten „Wenn es so ist, dass geimpfte Menschen das Virus nicht weiter übertragen können, gibt es keine rechtliche Grundlage dafür, ihre Grundrechte weiter einzuschränken“ zitiert.

„Wenn sicher ist, dass vollständig Geimpfte andere nicht mehr anstecken, dann müssen sie ihre Rechte zurück erhalten“, fordert Burkard Dregger (CDU).

Auch Sebastian Czaja von den Besserverdienenden meint, dass, wenn die Grundlage für eine Grundrechtseinschränkung wegfalle, auch die Einschränkung wegfallen müsse.

Gegen diese Front der Befürworter, die sich für Gesinnungsrechte und Gnadenrechte stark macht, gegen die Einheitsfraktionen, auch Einheitsparteien genannt, stellt sich Georg Pazderski (AfD). Er macht sich für Grundrechte starkt.

Von Lohnarbeitern der „DPA“ wird er wie folgt zitiert: „Grundrechte gelten für alle und dürfen nicht durch fragwürdige gesundheitspolitische Vorgaben ausgehebelt werden.“ Weiter heißt es: „‚Niemand wagt noch eine Prognose, ob und wann selbst diejenigen, die dazu bereit sind, überhaupt geimpft werden‘, so Pazderski. ‚Alleine deswegen verbietet sich die Verquickung von gesetzeswidrigem Freiheitentzug und Impfen auf freiwilliger Basis.'“

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