Berlin, Deutschland (Weltexpress). Der Ministerpräsident aus Bayern, Markus Söder, fuhr am 10. Februar 2020 in einem ZDF-Interview großes Geschütz gegen die AfD auf, als er nicht davor zurückschreckte, die Erinnerung an die Schrecken von Auschwitz gegen diese Partei zu instrumentalisieren. Einen Tag zuvor hatte der Bundeswirtschaftsminister, Peter Altmaier, „meine Partei“, also die CDU-Deutschlands, in die Mithaftung für die Reichstags-Zustimmung zu Hitlers Ermächtigungsgesetz genommen. Beide Beispiele in der politischen Auseinandersetzung machen deutlich, wie abgehoben und verkommen diese geführt wird
Das ist kein Wunder und wurde bei Herrn Altmaier in der Auseinandersetzung bei „Anne Will“ mit der AfD-Vertreterin, Frau Dr. Weidel, besonders deutlich. Er fiel geradezu argumentativ über sie her wegen dere Haltung der AfD zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Jetzt ist nicht nur die AfD, sondern auch die Partei „die Linke“, massiv gegen Einsätze der Bundeswehr im Ausland, die nicht der Charta der Vereinten Nationen entsprechen. Die beide Parteien treffende regierungsamtliche Ablehnung und das entsprechende „Kontaktverbot“ resultiert demnach aus der besonderen Treue beider Parteien zum Grundgesetz in diesem besonderen Fall. So muss das gewertet werden, was nicht nur Minister Altmeier von sich gab.
Diese Haltung, für die es viele Beispiele gibt, kann nur „schräg und abwegig“ genannt werden. Es sind die derzeitigen Regierungsparteien und aus dem Parlament insbesondere die „Grünen“, die mit ihrer bedingungslosen Gefolgschaft für völkerrechtswidrige Kriege im Interesse Dritter das Grundgesetz „fleddern“ und sich dann anschließend zum „Schutzpatron desselben“ aufschwingen. Es war absehbar, dass diese umfassende Missachtung eines Kerngedankens der eigenen Verfassung nicht folgenlos bleiben würde. Vor allem dann, wenn diese gegen die Verfassung gerichtete Einstellung auch die innerstaatliche Sphäre erreichen sollte. Seit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien 1999 vergingen etliche Jahre, bis 2015 die im Amt befindliche Bundeskanzlerin die staatliche Rechtsordnung dadurch aushebelte, dass sie die deutschen Grenzen schutzlos stellte. Millionen Menschen gelangten auf diese Weise ins Land. Die tatsächliche Unfähigkeit, diejenigen außer Landes zu bringen, die nach allen internationalen und nationalen Regeln keinen Anspruch auf Verbleib in Deutschland haben, ist der tägliche Nachweis für staatliche Unfähigkeit, das Recht zu schützen.
Durch die staatliche Spitze und die publizistischen Büchsenspanner wurde bei dem ansteigenden Unmut der deutschen Staatsbürger „blank gezogen“. Wer sich für den Schutz der staatlichen Rechtsordnung durch den Staat aussprach, wurde mit sämtlich zur Verfügung stehenden Diffamierungskeulen, von „völkisch“ bis „Nazi“ überzogen. Wenn man dann noch hingehen sollte, den Militäraufmarsch im Jahr der Erinnerung an das Kriegsende 1945 gegen unsere russischen Nachbarn zu verurteilen, war alles aus. Wer die Werte der besten Verfassung, die Deutschland je kannte, im Munde gegen politische Mitbewerber führt, sollte sich zuvor selbst daran gehalten haben. Im politischen Biotop gibt es keine Freiräume. Es ist geradezu eine Pflicht, sich politisch auseinanderzusetzen. Ausgrenzungsbeschlüsse und die administrative Ersatzhandlung gegen andere sind heutzutage Ausdruck dafür, dass man sich nicht mehr auseinandersetzen kann, weil man ein „Sündenregister“ mit sich herumschleppt, was die Achtung vor den tragenden Grundsätzen der Verfassung anbelangt. Dabei wird billigend in Kauf genommen, das Ausland in die innenpolitische Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner einzubeziehen, damit es das ganze Land im Ansehen Deutschlands in der Welt trifft.
Die gesamte Verfassung ist von Grundgedanken in der besten Tradition einer jahrhundertelangen deutschen demokratischen Tradition durchdrungen. Dazu zählt der Respekt vor der Würde des anderen und irgendwie auch die alte preußische Einstellung, nach der jeder „nach seiner Art selig werden solle“. Das bedeutet auf der Ebene der Kommunen und der Länder, den eigenen Überzeugungen im Rahmen der Verfassung Raum zu geben. Es muss in Erfurt entschieden werden, was Thüringen dient und nicht durch einen Anruf aus Angola dekretiert werden. Warum soll den Ländern und Kommunen zwischen Rostock und Chemnitz nicht das Selbstverständnis zustehen, das Düsseldorf oder München auszeichnet? Wer die Geschichte verkennt, der verkennt auch die leidvolle Erfahrung in den ostdeutschen Ländern, es in der Zwischenkriegszeit mit dem Niederschlagen von Aufständen oder dem berühmten „Preußen-Schlag“ zu tun gehabt zu haben. Alles im Interesse von „Berlin“. Da fügt es sich in vergiftender Weise, wie nach 1990 die neuen Länder im wesentlichen durch Ortsfremde geführt worden sind. Der Ministerpräsident aus Bayern ist auch in dieser Hinsicht ein Musterbeispiel für „Bayern first“. Aber bitte nicht auf dem Rücken der Thüringer oder Sachsen oder derjenigen, die frei in die Parlamente gewählt worden sind.