Fahne des Staates Israel verletzt – Remigration? Nein, danke!

Israel
Fahnen des Staates Israel. Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Daß „ein 18-jähriger Syrer [sic!], der vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, weil er am Rathausplatz eine Israelfahne heruntergerissen hatte und versuchte hatte, diese zu verbrennen, … sich weiterhin in Deutschland“ aufhalte, das teilt Franz Schmid (AfD) per Pressemitteilung vom 11.4.2024 mit. Darin heißt es weiter zum Fall, daß „aufenthaltsbeendende Maßnahmen, insbesondere eine Abschiebung, … derzeit nicht in Betracht“ kämen.

Daß „auch sein Komplize, ein 19-jähriger Syrer [sic!], … nicht rückgeführt werde“, das wird von Schmid nicht verschwiegen und auch die Quelle nicht, also die Bayerische Staatsregierung, die „auf eine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Franz Schmid und Andreas Jurca“ antwortete. Der Komplize filmte übrigens die Tat.

Der WELTEXPRESS-Redaktion liegt zudem ein Schreiben vom 9.4.2024 vor. Absender ist das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Empfänger ist die Präsidenten des Bayerischen Landtags, Frau Ilse Aigner (CSU).

Die regierenden Christen von der CSU und „Freien Wähler“ wollen keine Abschiebung. Eine freiwillige Remigration und also Rückwanderung wollen offenbar die beiden Syrer nicht. Die wurden anscheinend von einer Person oder mehreren Personen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BMF) so gesehen, daß ihnen ein „subsidiärer Schutzstatus“ anerkannt wurden. Wir sehen wie Tausende in der BRD (vermutlich Zehntausende und mehr) die Arabische Republik Syrien als einen Staat mit sehenswerten Reisezielen.

Darauf, daß „der subsidiäre Schutzstatus“ laut BMF greife, „wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden drohe“, wird in der besagten Pressemitteilung hingewiesen, aber auch, daß „einer der beiden Tatbeteiligten … zudem bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten“ sei. „Eine Eintragung im Bundeszentralregister liegt vor, teilt das Bayerische Innenministerium als zuständiges Ressort weiter mit. Mit welcher Straftat der Syrer genau auffällig wurde, geht allerdings aus dem Antwortschreiben des Ministeriums nicht hervor.“

Sowohl Franz Schmidt als auch Andreas Jurca werden zudem wie folgt zitiert: „Zwei Syrer begehen in Bayern Straftaten, einer von beiden ist auch noch zuvor mit einer anderen Tat strafrechtlich in Erscheinung getreten und dennoch dürfen sich diese kriminellen Personen weiterhin in unserem Land aufhalten. Dieser Zustand ist inakzeptabel!

Wir fordern die Bundesregierung auf, sofort die Voraussetzungen zu schaffen, um diese Leute abzuschieben! Das Ruanda-Modell bietet hierfür eine attraktive Möglichkeit.“

Kenner und Kritiker meinen zudem, daß die Täter bestraft gehören. Sie verweisen auf § 104 Straftgesetzbuch (Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten). Darin heißt es:

(1) „Wer eine auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer öffentlich die Flagge eines ausländischen Staates zerstört oder beschädigt und dadurch verunglimpft. Den in Satz 2 genannten Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(2) Der Versuch ist strafbar.“

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