Berlin, Deutschland (Weltexpress). Der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stärkt die Verbraucherrechte für Flugreisende: die Fluggastrechte. Das EuGH urteilte zugunsten von Fluggästen, die Entschädigung bei wilden Streiks bekommen sollen.
Das heute gefällte Urteil bedeutet die Schließung einer Regelungslücke und verpflichtet Fluggesellschaften bei wilden Streiks zu Entschädigungszahlungen.
Die EuGH-Richter entschieden vor dem Hintergrund eines wilden Streik von Lohnarbeitern der deutschen Fluggesellschaft Tuifly mit Sitz am Flughafen Hannover-Langenhagen.
Tuifly-Arbeiter streikten im Herbst 2016. In Folge dessen wurden über 100 Flüge gestrichen, viele startete mit enormen Verspätungen. Betroffene waren stinksauer und klagen seitdem vor deutschen Gerichten auf Entschädigungs- beziehungsweise Ausgleichszahlungen.
Diese Kläger und viele andere mehr dürften sich über das EuGH-Urteil freuen, das allerdings nicht automatische eine allgemeinen Anspruch auf Ausgleich bedeutet. Nach wie vor müsse „von Fall zu Fall entschieden werden“.
Die Richter begründeten ihr Urteil laut DPA mit Verweis darauf, „dass Fluglinien unter zwei Bedingungen von der Erstattungspflicht befreit werden könnten. Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderungen führte, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit sein. Zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschbar sein.“
Bemerkenswert sei das Urteil vor allem deshalb, merkt Kerstin Kassner, Sprecherin für Tourismuspolitik der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke an, „da es gegen ein Gutachten zu der Klage erfolgte. Demnach sind tarifrechtlich nicht legitimierte Arbeitsniederlegungen ein außergewöhnlicher Umstand, welcher nicht zu einer Entschädigungspflicht führt.“
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