Der DIHK hatte sich dafür eingesetzt, dass der Bund Kurzfristgeschäfte absichern kann, ohne mit großem Aufwand länderbezogene Einzel-Ausnahmegenehmigungen des Wettbewerbskommissars einholen zu müssen. Mit der umfassenden Freigabe aus Brüssel ist diese Forderung erfüllt.
Trotz ihres bislang engen Länderspektrums sind die Hermes-Kurzfristdeckungen inzwischen zur wichtigsten Absicherungsform der Exportkreditgarantien des Bundes geworden. Mit rund 12 Mrd. Euro im Jahr 2008 entfällt auf sie die Hälfte des gesamten Deckungsvolumens. Mit der Ausweitung auf EU- und OECD-Länder wird sich die Nachfrage deutlich erhöhen.
Nun muss die Deckungsvergabe zügig und unbürokratisch vonstatten gehen. Die Konditionen müssen sich dabei in einem marktüblichen Rahmen bewegen – es darf keinen „Krisenaufschlag" geben. Gleichzeitig appellieren wir an die privaten Exportkreditversicherer, sich nicht völlig aus dem Kurzfristgeschäft zurückzuziehen. Denn ungeachtet der Entscheidung aus Brüssel gilt weiterhin der Vorrang der privaten vor der staatlichen Deckungsmöglichkeit.
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Pressemitteilung der DIHK Berlin vom 06.08.2009.