Berlin, Deutschland (Weltexpress). Rupert Scholz (CDU), der unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) von 1981 bis 1988 als Minister für Vasallentruppen, auch Bundesminister der Verteidigung genannt, tätig war, zuvor erst unter Richard von Weizsäcker (CDU) und dann unter Eberhard Diepgen (CDU) von 1981 bis 198 als Senator für Justiz im Stadtstaat Berlin, auch Migranten-Metropole Berlin genannt, arbeitete, gab der Zeitung „Junge Freiheit“ (JF, Nr. 3/22, 14.1.2022, S. 3) ein Interview.
In einer JF-Pressemitteilung vom 13.1.2022 heißt es unter dem Betreff „Rupert Scholz: Die Impfpflicht scheitert in Karlsruhe“, daß Scholz, der als „Staatsrechtler und ehemaliger Bundesminister“ bezeichnet sowie als „Herr Professor Scholz“ angesprochen wird, „der von Politikern geforderten allgemeinen Corona-Impfpflicht juristisch keine Chance“ gebe und weiter: „Zwischen dem ‚Zwang zum Wohle des großen Ganzen‘ und ‚dem Freiheitsrecht auf Entscheidung des Einzelnen‘ müsse abgewogen werden. ‚Und die Abwägung ergibt nach meiner Ansicht klar, daß eine allgemeine Impfpflicht heute nicht verhältnismäßig ist’…
Für bestimmte Berufsgruppen wäre eine Impfpflicht aber verhältnismäßig, so Scholz, weil ‚das Rechts auf Entscheidungsfreiheit etwa von Pflegepersonal gegenüber dem Recht zu pflegender Menschen auf Leben zurückstehen muss.‘
Er halte es für möglich, daß die Politik eine allgemeine Impfpflicht beschließt, nur werde diese dann in Karlsruhe scheitern. Das Bundesverfassungsgericht achte ‚immer sehr auf die Verhältnismäßigkeit‘ und frage genau danach, ‚ob entsprechende Gefahrentatbestände auch vorliegen‘, betont der Staatsrechtler.“
Prof. Dr. em. Rupert Scholz hatte in der Tat „bis 2005 den Lehrstuhl für Finanz-, Staats- und Verwaltungsrecht in München“ und „davor den für Öffentliches Recht an der FU Berlin inne“, worauf Moritz Schwarz verweist.