Berlin, Deutschland (Weltexpress). In Politik und Presse wird über einen Super-Lockdown spekuliert. Siehe dazu auch den Kommentar Super-, Light- und Lücken-Lockdown, oder darfs auch ein Brücken-Lockdown sein? – Wird das Eunuchen-Parlament die Merkel-Regierung weiter ermächtigen? von Stefan Pribnow.
Doch nicht nur der droht, sondern eine weitere Ermächtigung der Merkel-Regierung. „Angela Merkel bereitet demnach mit der Bundestagsfraktion der Union eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor“, heißt es in einer Pressemitteilung der AfD vom 8.4.2021, in welcher die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, mit einer Erklärung, die wir dokumentieren, wie folgt unter dem Titel „Entmachtung der Länder – Verfassungsbruch als Merkels ‚Abschiedsgeschenk‘“ zitiert wird:
„In ihrer Verblendung marschiert die Bundeskanzlerin immer weiter in die falsche Richtung. Merkels Corona-Politik ist nur noch ein Kampf zum Machterhalt. Dafür opfert die Kanzlerin auch das föderale System Deutschlands. Nach der von ihr persönlich angeordneten illegalen Masseneinwanderung 2015 ist das der nächste Verfassungsbruch dieser Bundeskanzlerin. Und in bester Propagandamanier, gelernt ist gelernt, werden die Worte verdreht, um die Menschen zu täuschen: ‚Gemeinsam‘ meint in Wirklichkeit ‚einheitlich‘ und ‚solidarisch‘ steht für ‚gehorsam‘. Nach 1990 wollten wir nie wieder eine Einheitspartei mit einem ZK, das über gehorsame Bezirke herrscht. Wehret den Anfängen!
Was von den Horrorzahlen der Lockdown-Fanatiker zu halten ist, hat jetzt auch das Verwaltungsgericht Wien in einem Urteil (Entscheidung vom 24.03.2021, GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) festgestellt: Es hat ein Versammlungsverbot aufgehoben, weil es PCR-Tests für nicht aussagekräftig hält, da bei derartigen Tests die Fehlerquote zu hoch sei. Vielmehr komme es allein auf die Anzahl der Infektionen/Erkrankten an. Und eine tatsächliche Erkrankung könne nur durch einen Arzt festgestellt werden. Allein aufgrund eines PCR-Tests ist eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen. Dabei verweist das Gericht auf die WHO.“