Die Gebäudeversicherung muss auch für Sturmfolgen an älteren Häusern aufkommen – Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden

Koblenz (Weltexpress) – Die Herbststürme lassen schon grüßen, die Winterstürme kommen gewiss und auch im Frühjahr lässt sich die kalte Jahreszeit nicht ohne einen oft stürmischen Frühling vertreiben. Da wackelt so mancher Ziegel auf dem Dach, bei neuen Häusern weniger, doch eher bei alten Dächern. Da gibt es jetzt ein neues Urteil vom Oberlandsgericht in Koblenz, das Klarheit für den Hausbesitzer bringen soll, der bei einem Sturmschaden auch dann Versicherungsschutz besitzt, wenn Teile des Gebäudes bereits sanierungsbedürftig waren.

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