Der Fiskus verlangt nicht immer Spendenbelege – Pressemitteilung der Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner Berlin GmbH vom 20.04.2009

Berlin (Weltexpress) – Die Spendenbereitschaft der Deutschen ist trotz Finanzkrise ungebrochen. Die Wohltätigkeit wird auch vom Fiskus unterstützt, denn Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke sind bis zu einer gewissen Höhe als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Zusätzlich wurde auch noch der Formalismus abgebaut, Bürger brauchen jetzt weniger oft eine offizielle Spendenquittung. Darauf weist die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner Berlin GmbH aus Berlin hin.

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