Das Staatsanleihekaufprogramm nur „teilweise verfassungswidrig“ – Und dennoch ist das Urteil aus Karlsruhe eine schallende Ohrfeige für Merkel und ihre Minister, für Mitglieder und Mandatsträger aus CDU, CSU und SPD

Karlsruhe.
Liegewiese am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © 2018, Foto: Dr. Bernd Kregel

Karlsruhe, Berlin, Deutschland (Weltexpress). Ein weiterer Schlag ins Gesicht von Deutschen, die es sind und sein wollen, ist das Urteil von Richtern des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, aber es ist auch eine schallende Ohrfeige für Merkel und ihre Minister.

Andreas Voßkuhle erklärte als Gerichtspräsident des zweiten Senats zwar, „dass die EZB ihre Beschlüsse nicht auf deren Verhältnismäßigkeit überprüft habe“, aber auch, dass dieser Senat „einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung … nicht feststellen“ konnte, wie es in der Pressemitteilung Nr. 32/2020 vom 5. Mai 2020 heißt.

Dass unter der Überschrift „Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig“ extra darauf hingewiesen wird, dass „aktuelle finanzielle Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union oder der EZB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Krise … nicht Gegenstand der Entscheidung“ seien, das ist für Kenner und Kritiker des Ausverkaufs ein Sahnehäubchen.

Dass die Merkel-Regierung, die aus Mitgliedern der Altparteien CDU, CSU und SPD besteht, diese nicht geprüft habe, das wurde bemängelt. Dass auch die angeblichen Volksvertreter sich diesbezüglich als faul beschimpfen lassen müssen, das setzt der Kritik die Krone auf.

Im Urteil steht: „Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP entgegenzutreten. Unter PSPP wird das Staatsanleiheprogramm beziehungsweise der EZB-Anleihekaufrausch verstanden, die Abkürzung wird von Public Sector Purchase Programme abgeleitet.

Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht von Merkel und Ministern, der gesamten Riege der Christen und Sozen im Berliner Reichstag, die sich keinen Deut um die Deutschen scheren und den „Was-immer-es-kostet“-Kurs fahren.

Den Deutschen Peter Gauweiler, Hans-Olaf Henke, Markus Kerber und Bernd Lucke, die mit anderen gegen die ab März 2015 getätigten Anleihenkäufe geklagt hatten, ist zu verdanken, dass die neue Multi-Milliarden-Massnahmen, von 750 Milliarden Euro ist die Rede, endlich von den Mitgliedern der Bundesregierung und von den Mitglieder des Deutschen Bundestages besprochen und beschlossen werden. Das Volk sollte seine Verräter mit Namen kennen.

Die 750 Milliarden kommen auf die 2,1 Billionen Euro drauf, die seit März 2015 aufgelaufen sind. Das BVerG teilt dazu mit: „Zum 8. November 2019 hatte das Eurosystem im Rahmen des EAPP Wertpapiere im Gesamtwert von 2.557.800 Millionen Euro erworben, wovon 2.088.100 Millionen Euro auf das PSPP entfielen.“

Und nicht nur die aktuellen 750 Milliarden sind es, sondern viele Milliarden mehr, denn das Kaufprogramm, das im Dezember 2018 vorübergebend beendet wurde, wurde bereits im November 2019 wieder aufgenommen. Der Pleitegeier kreist schon lange über vielen Unternehmen, Banken und einigen Staaten, vor allem über den Sonnenschein- und Schuldenstaaten der EU. Das dauernde Desaster wird in der Lügen- und Lückenpresse auch in deutschen Landen derzeit nur mit dem Hinweis auf ein Virus verklärt.

Nur durch den gigantischen Betrug unter anderem der Bevölkerung der BRD gelang es Kapitalisten sowie Dienern von Staaten des Kapitals und der zwischenstaatlichen EU-Organisation, Unternehmen zu retten, die nicht mehr zu retten waren, indem gigantische Geldsummen in deren Banken und auf deren Konten gepumpt wurden.

Merkel hat mit ihren Ministern den Mist mitgemacht. Viele Firmen in Frankreich, Griechenland, Spanien und Italien waren nicht mehr konkurrenzfähig, wurden aber mit dem Geld auch und vor allem der Deutschen am Markt gehalten und konkurrieren weiter mit Firmen aus der BRD. Mehr Verrat am Volk der Deutschen geht kaum, oder?

Schade, dass das BVerG die Finanzierungen von Pleitefirmen und Pleitestaaten, die im Grunde nichts anderes als Schenkungen sind, durch die EZB nicht grundsätzlich verboten hat. Mit anderen Worten: die unsäglichen Anleihekäufe der EU-Bourgeoisie und -Bürokratie über die EZB werden weitergehen.

Allerdings darf deren Recht nicht nationales Recht brechen. Immerhin wurde das so und nicht anders geurteilt. Und das ist gut so!

Anmerkung:

Siehe zum Thema auch die Dokumentation: „Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Erste Ultra-vires-Entscheidung gegen den EuGH in der deutschen Rechtsgeschichte“ von Peter Gauweiler im WELTEXPRESS.

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