Das PSPP-Anleihekaufprogramm der EZB ist teilweise verfassungswidrig – Die EU-Kommission missachtet die Volkssouveränität ihrer Mitgliedsstaaten und verachtet das Demokratieprinzip

Ganz schön schräg: Das Gebäude der EZB in Frankfurt am Main. © 2016, Münzenberg Medien, Foto: Stefan Pribnow, Aufnahme: Frankfurt am Main, 4.7.2016

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Das Bundesverfassungsgericht hat auf Antrag von Dr. Gauweiler mit Urteil vom 5. Mai 2020 (AZ: 2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16) das PSPP-Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB), das am 4.3.2015 aufgelegt wurde, für teilweise verfassungswidrig erklärt sowie ein diesbezügliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das nach einem…

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