Berlin, Deutschland (Weltexpress). Was die Legislative nicht hinbekommt, darüber entscheidet jetzt die Judikative. Weil die Abgeordneten des Bundestags im Berliner Reichtstag durch Unterlassen in Sachen Grundsteuer glänzen, nehmen Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts (BVG) das Heft des Handelns in die Hand.
Dabei geht es um die Grundsteuer, die jeder Bewohner, und sei er noch so arm, einer Wohnung und sei sie noch so klein, womit nicht nur Bewohner der Hartz-IV-Hauptstadt Berlin gemeint sind, oder Herr eines Hauses zu zahlen hat.
Dabei ist die Grundsteuer A für Felder, Wälder und Wiesen von der Grundsteuer B für Haus und Hof zu unterscheiden. Beim Kassierer durch den Bund macht der allerdings keinen Unterschied. Alle müssen Geld zahlen. Aus der Bundeskasse fließen die Gelder in die Kassen der Gemeinde, wo sie eine wichtige Einnahme darstellen.
Doch die Grundsteuer-Einheitswerte von 1935 unter Reichskanzler Adolf Hitler (NSdAP) und von 1964 unter Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) die bisher nicht reformiert wurden, sind verfassungswidrig.
Konkret stünden „die Bewertungsregeln für die Grundstücke auf dem Prüfstand“, teilt der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. in einer Pressemitteilung vom 16.1.2018 mit, in der es heißt: „Dieser Wert ist Ausgangsgröße für die Berechnung der Steuer. Das Problem: Die sogenannten Einheitswerte werden auf Grundlage der Wertverhältnisse des Jahres 1964 in den westlichen bzw. 1935 in den östlichen Bundesländern ermittelt. Genau darüber beschweren sich die Kläger bzw. Beschwerdeführer beim Gericht: Die Steuerzahler sehen einen Verstoß gegen Artikel 3 GG (Gleichheitsgrundsatz), weil Veränderungen im Gebäudebestand und auf dem Immobilienmarkt – wegen der Rückanknüpfung an die Jahre 1935/1964 – nicht ausreichend bei der Bewertung der Grundstücke berücksichtigt werden. Zudem richten sich die Beschwerden gegen die Anwendung zweier unterschiedlicher Bewertungsverfahren, die für dasselbe Grundstück zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen können (‚Ertrags- und Sachwertverfahren‘).“
Dass hat die Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gwusst, aber sie verschleppt seit Jahren die Reform. Jetzt droht das Ende dieser Steuer durch das BVG, das verhandelt, weil dort mehrere Verfassungsbeschwerden und Vorlagen des Bundesfinanzhofs landeten.
Bei einem echte Ende würden den Gemeinden, von denen schon heute viele unterfinanziert sind, aber Aufgaben aus Berlin befohlen wurden, Einnahmen ohne Ende wegbrechen.
Dass „ein Reformentwurf der Bundesländer … 2016“ vorlag, „aber die Bundesregierung“, die aus CDU, CSU und SPD besteht, „eine Befassung des Bundestages“ sabottierte, darauf weist Fabio De Masi von der Partie „Die Linke“ hin. Seiner Meinung nach trage die Merkel-Regierung „die Verantwortung für das mögliche finanzielle Desaster der Kommunen“.
De Masi plädiert für „eine Aktualisierung der veralteten Einheitswerte…, aber auch für die Reform bzw. Wiedererhebung der Erbschafts- und Vermögenssteuer“, wobei sich die Grundsteuer „am Verkehrswert“ orientieren solle. Allerdings scheint er auch einer Bodenwertsteuer, „um Mieten zu dämpfen und Bodenspekulation zu verhindern“ zu befürworten.
Das Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ will, dass die Grundsteuer weder in A und B geteilt wird, sondern nur noch am Boden, egal ob bebaut oder unbebaut, berechnet werde. Damit würde der Umgang mit Boden besser beziehungsweise die Versiegelung von Boden weniger und die Investition in bebauten Boden attraktiver. Der Vorstellungen für eine Bodensteuer würden „den Landschaftsverbrauch … reduzieren“, heißt es in deren „bundesweitem Aufruf zur Grundsteuerreform“.