Leipzig, Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die Kuh ist nicht vom Eis, im Gegenteil: Deutschland steht vor einer Stampede. Der Weg für Fahrverbote wurde heute durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig geöffnet. Was werden Fahrzeugführer tun, wenn von Städten Fahrverboten verhängt werden? Freundlich und draußen bleiben wohl weniger.
Millionen Dieselfahrer sind in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) von diesem Urteil im Namen des Volkes betroffen. Zwar sieht das Urteil auch Übergangsfristen (in Stuttgart bis zum 1. September 2019) und Ausnahmeregelungen beispielsweise für Handwerker vor, doch nicht jeder ist Handwerker und will nach Stuttgart.
Die 1975 gegründete Deutsche Umwelthilfe (DUH), die auch heute die Parole „Saubere Luft für alle!“ ausgibt, hatte gegen die Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart geklagt. Die örtlichen Verwaltungsgerichte hatten entschieden, dass die Städte ihre Luftreinhaltepläne verschärfen und dabei auch Fahrverbote in Betracht ziehen müssen.
Die Richter des BVerwG bestätigten heute diese Urteile der Vorinstanzen in Stuttgart und Düsseldorf und gaben der DUH „in allen inhaltlichen Punkten recht“ (sic!), freut sich DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch, der den heutigen Tag als einen wichtigen Tag „für saubere Luft in Deutschland“ im Kalender sieht und bestimmt grün markiert hat.
Die Leipziger Richter erklärten zudem, dass eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof nicht nötig sei. Anders gesagt: Der Drops ist gelutscht.
Diesel-Fahrverbote werden in weiteren Städten, betroffen werden große Ballundszentren mit grundsätzlich schlechter Luft sein, kommen. So viel ist sicher.