Berlin, Deutschland (Weltexpress). Wenn es nach der Merkel-Regierung, die von den Altparteien CDU, CSU und SPD getragen wird, und der Hessischen Landesregierung geht, dann bekommt die Charterfluggesellschaft Condor Flugdienst GmbH mit Sitz im hessischen Kelsterbad und Basis auf dem Frankfurter Flughafen Kredit und zwar fast 400 Millionen Euro.
Unter der Überschrift „Bundesbürgschaft für Überbrückungskredit zugesagt“ heißt es in einer Condor-Pressemitteilung vom 24.9.2019, dass sie „die Zusage über eine Bürgschaft für einen sechsmonatigen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro“ erhalten habe. Allerdings müsse die Europäische Kommission nun prüfen und entscheiden. Sollte Brüssel grünes Licht geben, werde „der Kreditbetrag von der KfW ausgezahlt“.
Dass „der Flugbetrieb der Condor wie geplant“ weiterlaufe wird ebenfalls mitgeteilt. Was aber viel wichtiger ist: „Um sich von möglichen Forderungen der insolventen Konzernmutter Thomas Cook Group plc zu befreien und sich aus dem Konzernverbund zu lösen, beabsichtigt die Condor Flugdienst GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen.“
Das sogenannte Schutzschirmverfahren wird in § 270b der Insolvenzordnung beschrieben und „verbindet“ laut Wikipedia „die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans, um hierdurch eine Sanierung von Unternehmen zu erleichtern“.
In „Spiegel-Online“ (24.9.2019) wird unter der Überschrift „Angeschlagener Ferienflieger – Staat will Condor mit 380 Millionen Euro helfen“ darüber informiert, dass „Condor damit … de facto … Insolvenz in Eigenverwaltung“ anmelde. „Diese wird genehmigt, wenn eine Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Dadurch wolle sich Condor von möglichen Forderungen der englischen Konzernmutter befreien und man erlange „die volle Unabhängigkeit von der Thomas Cook plc“, sagte Ralf Teckentrup, Vorsitzender der Geschäftsführung. Tecktrup scheint wert auf „die volle Unabhängigkeit“ vom bankrotten Mutterkonzern zu legen.
Gespannt sein darf man nach den Entscheidungen in Berlin und Wiesbaden auf die Entscheidung in Brüssel sowie den „vorläufiger Gläubigerausschuss, in dem“ laut Condor-Pressemitteilung „die wesentlichen Gläubigergruppen wie die Lieferanten, Arbeitnehmer und Flughafenbetreiber vertreten sein werden“.