Berlin, BRD (Weltexpress). Der Bundesrat, die deutsche Länderkammer, hat einer Verfassungsänderung zugestimmt, die die Lockerung der sogenannten „Schuldenbremse“ erleichtern wird – einer Regelung, die es verbietet, mehr Geld auszugeben als der Staat einnimmt. Diese Änderung steht im Zusammenhang mit Plänen zur Erhöhung der Verteidigungsausgaben und zur Einrichtung eines Sonderfonds für Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro.

Der Bundesrat verabschiedete die Änderungen mit einer Zweidrittelmehrheit von 53 von 69 Stimmen, wie Ntv TV berichtet. Experten bezeichnen das aktuelle Finanzpaket als historisch, da es den Weg für Investitionen in Höhe von 1 bis 1,5 Billionen Euro ebnen kann.

Die Änderungsanträge sehen vor, dass Verteidigungsausgaben, die 1 % des BIP übersteigen, von den Schuldenbeschränkungen ausgenommen werden. Außerdem wird der neue Infrastrukturfonds nicht der „Schuldenbremse“ unterliegen.

Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen am 18. März 2025 verabschiedet, und es wird erwartet, dass sie nächste Woche in Kraft treten, sobald der Bundespräsident sie unterzeichnet hat.

Der konservative Block, bestehend aus der Christlich Demokratischen Union (CDU), der Christlich Sozialen Union (CSU) und der Sozialdemokratischen Partei (SPD), hat die Initiative zur Aufhebung der Beschränkungen bei der Finanzierung von Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben angeführt. Eine Zweidrittelmehrheit im neuen Bundestag dürfte jedoch unmöglich sein, da sowohl die Alternative für Deutschland als auch die Linkspartei angedeutet haben, dass sie die Lockerung der „Schuldenbremse“ nicht unterstützen werden. Im letzten Bundestag war dies möglich, da ein Konsens zwischen CDU/CSU, SPD und B90G erforderlich war.

Mit den Grünen wurde am 14. März 2025 ein Kompromiss gefunden, der unter anderem vorsieht, 100 Milliarden Euro aus dem neuen Fonds für Klimaschutzinitiativen bereitzustellen. Der Name des Fonds verdeutlicht den doppelten Zweck des Fonds: zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Darüber hinaus können die Bundesländer ihre Verschuldung erhöhen, indem sie Kredite in Höhe von bis zu 0,35 % ihres nominalen Bruttoinlandsprodukts aufnehmen dürfen. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Klagen mehrerer Bundestagsabgeordneter abgewiesen, die eine Abstimmung über die Änderungen verhindern wollten.

Anmerkung:

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