Berlin, Deutschland (Weltexpress). Das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte und fast einzige deutsche Oppositionspartei muss vor einem deutschen Hintergrund in der Jetzt-Zeit gesehen werden. Dazu zählt die Kommentierung der Entscheidung des Kölner Amtes am Tag der Entscheidung durch Repräsentanten der politischen Gegner der AfD.
Fast überschwänglich begrüßten diese Vertreter die Entscheidung gegen die AfD. Es waren und sind die Vertreter jener Parteien, denen in den zurückliegenden Jahren die Mitglieder und Wähler derart in Massen abhanden gekommen sind, dass der Absturz der SPD zum Beispiel von der Volkspartei zur Randpartei geradezu zwangsläufig genannt werden muss. Das gilt aber nicht nur für die SPD, deren Markenkern als Friedens- und Sozialstaatspartei seit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien und dem Hartz IV-Vorgehen abhanden gekommen ist. So unmittelbar vor den Landtagswahlen und der bevorstehenden Bundestagswahl 2021 erfolgte diese Entscheidung durch die Bundes- und Landesregierungen gegen die AfD, dass von einem Befreiungsschlag zugunsten der an Auszehrung leidenden Mehrheitsparteien in den deutschen Parlamenten gesprochen werden muss. Was an Wählern und Mitgliedern nicht mehr zur Verfügung steht, das soll wenigsten durch passgenaues Vorgehen gegen die Wähler- und Mitgliederschaft der AfD aus dem Staatsbereich wettgemacht werden. Getreu dem Motto, dass die deutsche Gesellschaft „KSK hat“ und der Staat als Ursache das angebliche Heilmittel zur Verfügung stellt. Das, was strafrechtlich zu ahnden sein sollte, gehört in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft.
Die CDU/CSU sollte keinesfalls die Hoffnung hegen, dass ausschließlich zwischen FDP und Linke die politischen Kleinstparteien betroffen sein könnten. Heute bereits zeichnet sich ab, welche Folgen es für die deutsche Gesellschaft haben wird, wenn die demokratieferne Herrschaft von der derzeit noch im Amt als Bundeskanzlerin befindlichen Frau Dr. Angela Merkel vorbei sein wird. Wenn alle diejenigen in CDU/CSU und Gesellschaft, die ihrem nach Professor Rupert Scholz „fortdauernden Verfassungsbruch“ in Sachen Migration zugejubelt haben und zu Ämtern gelangt sind, vor lauter Katzenjammer nicht mehr wissen, was sie jetzt anstellen sollen. Wenn jedes Erwähnen des Namens „Merkel“ sich als deshalb toxisch herausstellt, weil unser Land in der Zeit der Kanzlerschaft Merkel in einer Weise heruntergewirtschaftet worden ist, wie selten zuvor in der Geschichte unseres Vaterlandes.
In den Augen vieler Menschen muss man die Luft anhalten, wenn man noch bereit ist, Gedanken an „Deutschland“ zu verschwenden. Man kann die Frage nicht beantworten, wie lange „das hier noch gut geht“. Das Menetekel von BER-Flughafen, der zunehmenden Erosion der ökonomischen Basis, die fortdauernden Kriege gegen das grundgesetzliche Verbot von Angriffskriegen, nur im Willen unserer Führungsstaaten und die Rücklicht-Rolle in Sachen Corona-Pandemie, das hält auch ein vergleichsweise robustes Staatswesen nicht aus, wie es Konrad Adenauer, Willy Brandt, Helmut Schmidt und Helmut Kohl und Millionen leistungsstarker Bürgerinnen und Bürger in Deutschland geschaffen hatten.
Derzeit laufen zwei Entwicklungen in Deutschland fast gleichzeitig ab: der Absturz der deutschen Gesellschaft und der Effizienz deutscher staatlicher Strukturen und das staatliche Vorgehen gegen die stärkste deutsche Oppositionspartei, die nicht zum Berliner Machtkartell zählt. Sollte es dem Staat „Deutschland“ in Anbetracht der grundgesetzfernen Politik dieses Machtkartells auf zentralen Politikfeldern noch dreckiger gehen, wird das Auffangen einer verhängnisvollen Entwicklung über eine im Deutschen Bundestag befindliche Oppositionspartei unmöglich gemacht, weil die staatlichen Strukturen, die gegen die grundgesetzfeindliche Politik des Berliner Machtkartells nicht eingeschritten sind, eine systemische Oppositionspartei zuvor in das „politische Aus“ zu befördern versucht haben. Dann bleibt dem deutschen Volk nur noch das „außerparlamentarische Element“ und wer will das schon.
Nichts zeigt den demokratischen Absturz des deutschen politischen Systems dramatischer, als die mit allseitigem Schulterzucken aufgenommene Erklärung von Gerhard Schröder, er habe mit dem Angriffsbefehl gegen Jugoslawien das Völkerrecht gebrochen. Das Völkerrecht wohlgemerkt, das immanenter Bestandteil der deutschen Rechtsordnung ist. Einschreiten des Generalbundesanwaltes? Fehlanzeige.
In der „Süddeutschen Zeitung“ wurde am Tag nach der aus Köln stammenden Entscheidung im weiteren Strangulieren der AfD interessant kommentiert. Dort wurde der Vergleich zwischen Deutschland und den wesentlichen Führungsmächten für unseren Staat gezogen und ein Vorgehen, wie das des Verfassungsschutzes gegen die AfD, mit dem politischen und demokratischen Verständnis der Staaten USA, Großbritannien und Frankreich als unvereinbar bezeichnet. In keinem dieser Länder wäre ein solches Vorgehen wie in Deutschland vorstellbar. Daraus kann man nur den Schluss ziehen, dass im dortigen Verständnis es zum Zusammenbruch der demokratischen Strukturen führen würde, wenn die politischen Mitbewerber in der temporären Einflussnahme auf staatliche Strukturen sich so etwa leisten würden. In Deutschland scheint das anders zu sein und an Verhältnisse anzuknüpfen, die an Besatzungszeiten erinnern.
Ist die Politik der „begrenzen Souveränität“ jetzt schon wieder in der staatlichen Gemeinschaft angekommen? In einer Gesellschaft wohlgemerkt, in der sich die Bundeskanzlerin dazu verpflichtet fühlt, massenhaften Rechtsbruch der deutschen Staatsordnung durch den Aufenthalt auf deutschem Staatsgebiet nachträglich auf Biegen und Brechen zu „legitimieren“?
Das, was an den bekannt gewordenen Vorwürfen gegen Repräsentanten der AfD öffentlich und durchgestochen bekannt geworden ist, lässt derzeit nur einen Schluss zu: Derjenige, der sich für den uneingeschränkten Erhalt der deutschen Rechtsordnung und die Fortentwicklung unseres Staates nach den anerkannten Regeln der demokratischen Ordnung einsetzt, muss mit „Köln“ rechnen und findet sich „par ordre du Mutti“ in der nationalsozialistischen Ecke wieder.