BBU stellt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Manipulationen und Täuschungen beim Projekt Stuttgart 21

Beantragt wurde weiterhin zur Vermeidung von Verdunkelung und zur Vermeidung erheblicher unnötiger Kosten die Verhängung eines absoluten Baustopps bis zur restlosen Klärung der strafrechtlichen Seite der bisherigen Projektplanung.

Das zum geschäftsführenden Vorstand des BBU gehörige Mitglied Prof. Dr. Jürgen Rochlitz erklärte das Vorgehen des BBU damit, dass sowohl bei der Schlichtung als auch bei dem durchgeführten Stresstest, wie auch im Vorfeld der Volksabstimmung mehrfach der Verdacht nahe lag, dass die positive Einschätzung des Projekts mit Hilfe von Manipulationen, Täuschungen und sogar Betrug zustande gekommen ist.

Rochlitz wörtlich: „Vor allem aber wollen wir verhindern, dass ein über fünf Milliarden teures Projekt von der DB AG weiter vorangetrieben wird, obwohl von der DB AG keine neuesten Kostenschätzungen vorliegen, die aber sicher die vorgesehene Projektgrenze von fünf Mrd. € übersteigen werden, obwohl eine Fülle von Ungereimtheiten, Täuschungen und Manipulationen das Projekt verklärt haben, obwohl eine Reihe von Planfeststellungen entweder überhaupt nicht stattgefunden haben oder – wie im Fall der gestiegenen Grundwasserentnahme – dringend erfolgen müssten wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung, obwohl ein Baurecht für das Gesamtprojekt noch in weiter Ferne liegt.“

Material des BBU

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