Aussicht: Was die Verkehrsteilnehmer 2013 erwartet

Was die Verkehrsteilnehmer im einzelnen 2013 zu erwarten haben:

Autoradio: Ab 1.1.2013 tritt allgemein eine neue Regelung der Rundfunkgebühren in Kraft. Dann muß jeder Haushalt pauschal 17,89 Euro entrichten. Das Autoradio ist in diesem Betrag enthalten und muß nicht mehr gesondert abgerechnet werden, es sei denn, das Kraftfahrzeug wird geschäftlich genutzt. Bei einem Kleinbetrieb mit einem Auto fallen dann zusätzlich 5,99 Euro pro Monat an.

Busse: Das Fernverkehrmonopol zum Schutz der Bahn ist aufgehoben worden. Nun können Busse auf Fernlinien eingesetzt werden.

Fahrradfahrer: Radwege auf der linken Seite dürfen nur noch benutzt werden, wenn es ausdrücklich erlaubt ist. In speziell ausgewiesenen Fahrradstraßen darf nicht schneller als 30 km/h gefahren werden.

Falschparken: Die Knöllchen für Falschparker auf kostenpflichtigen Parkplätzen sollen erheblich verteuert werden. Eine Verordnung des Bundesverkehrsministierums sieht ab 1.4.2013 eine Zahlung von zehn Euro vor, wenn man seine Parkdauer um bis zu eine halben Stunde überzogen hat. Bis zu einer Stunde werden 15 Euro fällig, bei bis zu zwei Stunden 20 Euro und bei bis zu drei Stunden 25 Euro. Wer noch mehr überzieht, muß mit 30 Euro rechnen. Bislang mußten Falschparker zwischen fünf und 25 Euro berappen. Wirksam wird die Verordnung erst, wenn der Bundesrat ihr zugestimmt hat.

Führerschein: Einige EU-weite Änderungen zur Fahrerlaubnis treten 2013 in Kraft: Die neuen Führerscheine entsprechen ab dem 19.1.2013 einem neuen, EU-weiten Muster und sind dann auf 15 Jahre begrenzt gültig. Eine Verlängerung um weitere 15 Jahre ist ohne Gesundheits- oder zusätzliche Eignungsprüfung möglich. Ab 2033 müssen alle Fahrlizenzen dem neuen Muster entsprechen.
Für Trikes ist ab 2013 die Führerscheinklasse A erforderlich, das Mindestalter liegt dann bei 21 Jahren.

Lkw-Fahrverbot: Wer ein mit einem Verkehrsschild angekündigtes Lkw-Fahrverbot mißachtet, erhält ab dem 1.4.2013 ein Bußgeld von 75 statt bisher 20 Euro. Der Bundesrat muß die Änderung noch absegnen.

Motorräder: Tagsüber müssen Motorradfahrer das Abblend- oder das Tagfahrlicht einschalten.

Reise: In Frankreich müssen Motorradfahrer ab 2013 Reflexstreifen an ihrer Kleidung tragen. Ab März müssen alle Autofahrer einen Alkotester im Fahrzeug mitführen.
Das italienische Stilfserjoch wird ab 2013 vignettenpflichtig.
Wenn Kroatien am 1.7.2013 der EU beitritt, entfallen die Grenzkontrollen bei der Einreise über Slowenien, außerdem erhöhen sich die Freimengen. Die kroatische Währung, der Kuna, bleibt vorerst bestehen und wird nicht durch den Euro ersetzt.
In Österreich ist im nächsten Jahr das Telefonieren beim Fahrradfahren verboten. Es werden sogenannte Begegnungszonen eingerichtet, in denen der jeweils schwächste Verkehrsteilnehmer Vorrang hat. Die Vignetten in Österreich werden 2013 um durchschnittlich 3,6 Prozent teurer. Ältere „Pickerl“ dürfen sich nicht auf der Windschutzscheibe befinden. Die Regierung plant laut ADAC eine drastische Erhöhung der Strafen für Bagatelldelikte.

Rettungskarten: Rettungskräfte können ab dem 1.2.2013 auf die Fahrzeugdaten des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg zugreifen, um bei einem Unfall die Rettungskarte für das verunglückte Fahrzeugmodell abzurufen.

Tankstellen: Tankstellen müssen Veränderungen der Kraftstoffpreise unmittelbar der neuein-gerichteten Markttransparenzstelle melden. So sollen große Preissprünge verhindert und Preis-absprachen der Mineralölfirmen identifiziert werden. Über das Internet können sich die Autofahrer laufend über die aktuellen Spritpreise informieren können.

Umwelt: Bis zum 31.12.2013 gilt eine befristete Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro VI. Die Steuerbefreiung wird auf zehn Jahre ausgeweitet und gilt nun auch für Leicht- und Nutzfahrzeuge (Klasse L und N1).
Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab 18.5.2011 genießen eine um fünf auf zehn Jahre verlängerte Kfz-Steuerbefreiung.
Die Dieselfilternachrüstung wird 2013 mit nur noch 260 statt bislang 330 Euro gefördert.

Umweltzonen: 30 Städte und Gemeinden verschärfen ihre Umweltzonen. Ab dem 1.1.2013 braucht man neu eine grüne Plakette unter anderem in Freiburg, Halle/Saale, Heidelberg, Karlsruhe, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Reutlingen, Tübingen, Ulm und Wiesbaden. Erstmals werden gelbe Plaketten unter anderem verlangt in: Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, Mönchengladbach, Mülheim, Oberhausen und Recklinghausen.

Verkehrssicherheit: Bus- und Lkw-Typen müssen ab dem 11.7.2013 mit ESP ausgestattet sein. Für die Typgenehmigung werden Notbremsassistent und Spurhaltewarnsystem verlangt.
Bei der Klassifizierung eines Pkw-Modells nach Euro-NCAP werden ab 2013 der Fußgängerschutz sowie der Insassenschutz auf den hinteren Sitzen höher gewichtet. Ist ein Tempolimitwarner an Bord, führt das zu einer höheren Bewertung des Fahrzeugs.

Verkehrssünder: Die Bundesregierung hat nach langer und heftiger Diskussion eine Reform des Flensburger Punktesystems auf den Weg gebracht. Punkte gibt es demnach nur noch nach Delikten gegen die Verkehrssicherheit; Punktefrei bliebe dann zum Beispiel, wer in eine Umweltzone ohne Plakette fährt. Dafür wird die Geldbuße erhöht. Verstöße werden mit weniger Punkten geahndet, dafür verliert man den Führerschein bereits mit acht Punkten. Alle Punkte verjähren jeweils für sich – derzeit verlängert sich die Tilgung, wenn man neue Punkte erhält. Neu ist auch der „Punkte-Tacho“: Bei Gelb (vier oder fünf Punkte) wird man ermahnt, bei Rot (sechs oder sieben Punkte) muß man ein Fahreignungsseminar besuchen, bei acht Punkten wird der Führerschein mindestens für ein halbes Jahr eingezogen. Wegfallen soll die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Seminar das Punktekonto zu reduzieren. Das ist jedoch innerhalb der Bundesregierung umstritten. Damit die Reform gültig wird, müssen ihr Bundestag und Bundesrat zustimmen. Es wird damit gerechnet, daß das nicht vor 2014 sein wird.
Verkehrsvorschriften: Bei Gefahrenzeichen müssen Autofahrer künftig die Geschwindigkeit reduzieren.

Versicherungen: Der Europäische Gerichtshof hat geschlechtsspezifische Versicherungstarife als diskriminierend verboten. Daher werden die Assekuranzen den Autohaltern ab Ende 2012 nur noch sogenannte Unisex-Tarife anbieten.
Außerdem treten 2013 neue Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Versicherungen in Kraft. 70 Prozent der Autofahrer werden laut ACE in ihren alten Regionaleinstufungen bleiben. Bei der Einstufung in Typklassen wird sich für rund 55 Prozent der Autofahrer etwas ändern. Dabei wird dann erstmals das Alter des Halters und das des jüngsten Halters mitberechnet. Die maximale Anzahl an Jahren für den Schadensfreiheitsrabatt wird von 25 auf 35 Jahre angehoben.
Ab Janaur 2013 dürfen gesetzliche Krankenversicherungen keinen kostenlosen privaten Auslandskrankenschutz mehr anbieten.

Sonstiges: Rollschuhfahrer und Inlineskater dürfen künftig Fahrradwege benutzen, sofern es durch ein Zeichen erlaubt ist.

kb

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