Was die EU-Kommission im Einzelnen ändern möchte:
– Beim Umzug (Wechsel des Wohnsitzes) innerhalb der EU soll man für die Ummeldung seines Wagens bis zu sechs Monate Zeit haben.
– Wer einen Ferienwohnsitz in einem anderen EU-Staat hat, sich dort aber nur einige Monate im Jahr aufhält, soll sein Fahrzeug nicht ummelden müssen. –
Die derzeit noch vorgeschriebenen zusätzlichen technischen Untersuchungen bei der Um-meldung von einem Auto, das in einem anderen europäischen Staat zugelassenen ist, etwa beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens, sollen in Zukunft wegfallen.
kb